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Smart Cities – Die Städte von morgen?

Bis 2050 soll die Erdbevölkerung um weitere 30% wachsen[1], der demografische Altersdurchschnitt steigt weiter an und das Schmelzen der Polarkappen und die “Fridays for Future”-Bewegung machen deutlich, dass der Klimawandel – unterstützt durch Umweltverschmutzungen – weiter fortschreitet. 70% des weltweiten Energieverbrauchs und 75% der gesamten Emissionen entfallen auf städtische Gebiete.[2] Diese und zahlreiche andere Probleme werden – jedenfalls in der Theorie – von sogenannten “Smart Cities” gelöst.

 

Wann ist eine City “Smart”?

In einer Smart City werden moderne Technologien aus den Bereichen Energie, Mobilität, Stadtplanung, Verwaltung und Kommunikation so miteinander vernetzt, dass sich die Lebensqualität für die Bewohner steigert.[3] Dahinter steht der Grundsatz der Nachhaltigkeit. Die Stadt soll sozial, wirtschaftlich und (vor allem) ökologisch von dem hohen Stand der Digitalisierung profitieren. Dies wird dann erreicht, wenn alltägliche Aufgaben und Zustände einer Großstadt durch automatisierte, elektronische und aufeinander abgestimmte Prozesse abgelöst werden. Die Smart City wird für sich genommen sozusagen selbst zu einem Teil des Internet of Things (IoT). 

Die deutsche Bundesregierung, genauer das Bundesministerium des Inneren (BMI) hat 2017 hierfür eine “Smart City Charta” veröffentlicht. Darin wird u.a. aufgelistet, welche Anforderungen eine Smart City erfüllen sollte. Zum Beispiel muss eine Smart City auf die Bedürfnisse der Bürger zentriert sein (“lebenswert und liebenswert”) und nutzt die Digitalisierung, um integrative gesellschaftliche Konzepte zu verwirklichen (“partizipativ und inklusiv”).[4]

 

Beispiele für Smart Cities

Aspekte einer Smart City können schon in den kleinsten Details des alltäglichen Lebens zu finden sein. Jedes Mal, wenn wir nach der schnellsten Bus- oder Bahnverbindung suchen, fördern wir die Vernetztheit in der innerstädtischen Mobilität. Wir vermeiden es, mit dem Auto zu fahren und versuchen, die schnellste Strecke zu finden, um unnötige Emissionen zu vermeiden. Zudem erhält das private Verkehrsunternehmen Feedback, welche Verbindungen am beliebtesten und folglich auch am meisten überlastet sind. Wird diese Information in einer Idealform der Smart City an die Verwaltung weitergeleitet, so kann diese entsprechende Maßnahmen ergreifen, um die Mobilität zu erleichtern. Sie kann dann zum Beispiel gezielt die Verkehrsinfrastruktur ausbauen und den Fahrdaten der Bürgerinnen und Bürger entsprechende bauplanerische Maßnahmen ergreifen.

Andere Ausprägungen einer Smart Cities finden sich beispielsweise in dem Aufstellen von E-Auto Ladestationen, in Bemühungen zur Vermeidung fossiler Brennstoffe, bei Straßenlampen, die automatisch heller leuchten, wenn sich jemand nähert oder in der zentralen Nutzung und Verarbeitung von App- und Standortdaten durch die Verwaltung.[5] Weiter verbreitet ist der “E-Tourismus”, bei dem selbstständige Sightseeing-Touren durch Setzen von NFC-Tags bei den Sehenswürdigkeiten angeboten werden.

Ansätze von Smart Cities gibt es in Deutschland und in der Welt zuhauf. Exemplarisch sind das SQUARE-Projekt der Stadt Mannheim, bei dem unter Hilfenahme technischer Mittel der Wohnungsbau nachhaltig optimiert werden soll[6] oder das EU-Konsortium “TRIANGULUM”, bei dem Manchester, Eindhoven, Stavanger, Prag, Sabadell und Leipzig teilnehmen, zu nennen.[7] Hier werden seit 2015 bis Anfang nächsten Jahres verschiedene Ansätze und Frameworks für Smart City Konzepte entwickelt und erforscht.

Wie smart die heutigen Städte schon sind, wird bereits länger versucht, in verschiedenen Indizes festzuhalten. Die für Deutschland bedeutendsten darunter sind der Bitkom Smart City Index[8] und auf internationaler Ebene der iESE Cities in Motion Index.[9] Im Wesentlichen ziehen beide dieselben Bewertungsmaßstäbe für die Qualifikation als “smarte” Stadt heran. Einbezogen werden besonders Aspekte wie lokale Wirtschaft, soziale Kohäsion, Mobilität, Humankapital, Wissenschaft, Umweltfreundlichkeit, elektronische Verwaltung, technischer Fortschritt, Stadtplanung und internationale Bedeutsamkeit. Jeweils werden unter diesen Gesichtspunkten nur diejenigen Punkte berücksichtigt, die einen Bezug zu digitalen Infrastrukturen und technischen Fortschritt aufweisen können, was bei fast allen der Fall sein dürfte. Unter Berücksichtigung dieser Aspekte wird international einhellig vertreten, dass sich London insbesondere aufgrund seiner modern ausgebauten Infrastrukturen und Wirtschaft sowie aufgrund seines Humankapital als smarteste (Groß-) Stadt der Welt bezeichnen darf.[10] Von einer smarten City im Sinne einer durch Technologie auf Nachhaltigkeit zugeschnittenen Cyber-Stadt, ist Deutschland (wie auch der Rest der Welt) dementsprechend weit entfernt.

 

Vor- und Nachteile

Die Vorteile eine Smart City liegen auf der Hand. Die oben genannten Probleme werden durch die extreme Nachhaltigkeit von Smart Cities zwar nicht gelöst, aber effektiv bekämpft. Der Umweltverschmutzung und -zerstörung wird durch eine effiziente Energiewirtschaft und die Vermeidung fossiler Brennstoffe vorgebeugt. Demografisch-gesellschaftliche Probleme wie zum Beispiel der extrem knappe Wohnungsmarkt und die Überfüllung öffentlicher Infrastrukturen können durch eine effiziente Stadtplanung durch Auswertung von Daten (besonders in der Verkehrs- und Netzinfrastruktur) gelöst werden.

Ein entsprechendes Beispiel ist Songdo City (ca. 150.000 Einwohner) nahe Seoul in Südkorea. Als Vorzeigeprojekt in dem Land, das den höchsten Kunststoffverbrauch der Welt aufweist, ist sie zu 40% grün, deckt ihren Energieverbrauch also durch erneuerbare Energien und hat ihre Emissionen auf ein Minimum reduziert.[11] 

Aus sozialer Perspektive ist besonders das Prinzip einer “Smart Sensible City” vorteilhaft: Ansätze dieses Prinzips verfolgen bereits mehrere deutsche Städte, zum Beispiel Gütersloh oder Heidelberg.[12] Eine Sensible City zeichnet sich dadurch aus, dass sie maßgeschneidert auf die in ihr lebenden Menschen ist und eine mögliche Diskriminierung vermeidet. Heidelberg zum Beispiel versucht, eine Smart City nur insoweit auszubauen, dass nicht etwa alles technologisch Machbare verwirklicht wird, sondern nur die Aspekte umgesetzt werden, die laut der Bürgerschaft für die Befriedigung ihrer Bedürfnisse erforderlich sind. Natürlich klingt diese Vorgehensweise auf den ersten Blick sehr nachhaltig und erstrebenswert, birgt jedoch aber weiterführende Probleme. Heidelberg benutzt für die Beteiligung der Bevölkerung die (Online-)Kampagne #HolDenOberbürgermeister[13], eine bürgerliche Teilhabe ist somit verstärkt online möglich. Hierbei wird besonders ein jüngeres Publikum angesprochen. Nun wohnen in einer durchschnittlichen Stadt jedoch überwiegend ältere Menschen, denen eine elektronische Teilhabe im Zweifelsfall nicht so vertraut ist. Der Staat muss aufpassen, dass er bei der Durchsetzung der Sensible City, die gerade Diskriminierungen vermeiden will, nicht gegen das Gleichbehandlungsgebot aus Art. 3 GG verstößt. Dabei sollen Menschen mit etwaiger fehlender Medienkompetenz nicht schlechter als solche (jüngere) mit guter Medienkompetenz gestellt werden (“Digital Divide”): Hier besteht die Gefahr einer unzulässigen Altersdiskriminierung. 

An dieser Stelle knüpft ein wesentliches rechtliches Problem bei Smart Cities an, nämlich die Frage, ob eGovernment-Elemente, die zwangsläufig mit der Installation einer Smart City einhergehen, der Einwohnerschaft aufgezwungen werden können. Hier gilt es, die allgemeine Handlungsfreiheit aus Art. 2 Abs. 1 GG als Abwehrgrundrecht gegen den Staat zu bedenken, in die (etwa durch das Aufzwingen technischer Integration und Kommunikation) nur unter Berücksichtigung der Verhältnismäßigkeit und des Gesetzesvorbehalts eingegriffen werden darf. De lege lata wird dieses Problem überwiegend mit dem Freiwilligkeitsprinzip gelöst. Zum Beispiel kann ein elektronischer Verwaltungsakt der Behörde privaten Bürgerinnen und Bürgern nach §3a VwVfG nur zugehen, wenn der Zugang dafür auch eröffnet worden ist. Ist der Zugang für elektronische Kommunikation nicht eröffnet oder gar explizit ausgeschlossen, so hat die Verwaltung keine andere Möglichkeit, als analog zu kommunizieren. Durchbrechungen dieses allgemeinen Prinzips gibt es in der elektronischen Verwaltung bisher nur in Ausnahmefällen wie bei der Pflicht der Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, die Lohnsteueranmeldung für Angestellte elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln (§41a EStG). Aber auch diese Vorgabe kann in Härtefällen nicht gelten.

Die Wahrung des grundsätzlichen Freiwilligkeitsprinzips ist mit dem Idealbild einer Smart City, in der die Nutzung des digitalen Fortschritts im Vordergrund steht, weitestgehend unvereinbar. 

Mit Blick auf die Zukunft ist aber ohnehin fraglich, ob dieses Prinzip nicht schon bald veraltet ist. Viele Stimmen, die das Freiwilligkeitsprinzip befürworten, bringen Sicherheitsbedenken an den technischen Mitteln vor, was insofern auch im Rahmen einer Smart City relevant ist. Risiken wie Viren, Hackerangriffe oder Rechnerabstürze sind allgegenwärtig. Es ist zu hoffen, dass die Verwaltung in der Zukunft ein ausreichendes Maß an IT-Sicherheit gewährleisten kann (digital resilience) und sich der Grundsatz, dass “ein verbleibendes Risiko (…) im überwiegenden Interesse des Gemeinwohls hinzunehmen [sei]”[14] durchsetzt. Es bleiben also „nur“ die Bedenken hinsichtlich der Diskriminierung älterer bzw. weniger medienkompetenter Bürgerinnen und Bürger, welche je nach Entwicklung unserer Gesellschaft hinsichtlich der Digitalisierung und des Grads der allgemeinen Medienbildung wegfallen könnten. In Zukunft erscheint also das Konzept der Sensible City als erster Schritt zu einer Smart City als erreichbares Ziel.  

Große Nachteile einer Smart Cities finden sich allerdings in anderen Bereichen. Am bedeutendsten ist hier der Datenschutz. Das Grundkonzept einer Smart City basiert darauf, dass die Verwaltung alle möglichen Daten zentralisiert einsehen kann, um möglichst effizient und reaktiv Gefahren abzuwehren, Sachverhalte zu erfassen und zu analysieren oder eine hinreichende Stadt- bzw. Infrastrukturplanung zu gewährleisten. Wirft man einen Blick auf die Einsatzzentrale der Stadt Songdo City[15] (s.o.), so sieht man unzählige Bildschirme, die die verschiedensten Daten anzeigen (können). Hier wird nicht nur der Verkehr kontrolliert: Es werden öffentliche Plätze überwacht, Nummernschilder gescannt und gespeichert oder auch Wärmebilder von Häusern erstellt, um Feuerherde zu identifizieren. Dies dient natürlich (auch) der Nachhaltigkeit und Effizienz der Smart City, stellt aber auch einen schwerwiegenden Eingriff in die Persönlichkeitsrechte der Bevölkerung dar.

Speziell in Deutschland wird das Thema Datenschutz sehr sensibel behandelt. Geschichtlich bedingt entspricht es dem allgemeinen politischen Grundverständnis, dass dem Staat nach dem  bzw. gegen das Prinzip “Wissen ist Macht” möglichst wenig persönliche Daten zustehen sollen, da Bürgerinnen und Bürger nur so Freiheit und Unabhängigkeit vom Staatsapparat erlangen können. Unter anderem aus diesem Grund fällte das Bundesverfassungsgericht 1983 das sogenannte “Volkszählungsurteil”[16], nach dem die Erhebung von Daten der gesamten Bevölkerung zum Zwecke der Volkszählung verfassungswidrig ist. Das BVerfG etablierte in der Urteilsbegründung das seitdem anerkannte Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung aus Art. 2 Abs. 1 i.V.m Art. 1 Abs. 1 GG, wonach (in der Kurzfassung) jeder Mensch ein Recht darauf hat, dass Informationen über ihn oder sie nicht ohne Einverständnis festgehalten oder anderweitig verarbeitet werden dürfen. Grundsätzlich kann aber ein Eingriff innerhalb der zulässigen Schranken gerechtfertigt werden. Die ständige Rechtsprechung besagt, dass es keine absolute Datenherrschaft Einzelner geben kann.[17] Vielmehr kann der Staat diese Datenherrschaft – wenn auch nicht weiter als für den Schutz öffentlicher Interessen unvermeidbar – beschränken. Ein prominentes Beispiel für einen solchen Konflikt stellt das Projekt des BMI zur intelligenten Gesichtserkennung am Berliner Bahnhof Südkreuz dar.[18] Dabei wurden 300 freiwillige Teilnehmende mittels intelligenter Gesichtserkennung erfasst und innerhalb einer Datenbank abgeglichen. In diesem konkreten Fall stellt das Projekt kein grundrechterelevantes Problem dar, da alle Beteiligten der Verarbeitung zugestimmt haben. Jedoch ergeben sich Probleme, sobald die Polizei diese Technik – wie vom BMI geplant – allgemein und ohne Zustimmung im öffentlichen Raum einsetzt. Das Grundgesetz verlangt für derartige Eingriffe eine gesetzlichen Grundlage, die zweckbezogen, klar und verständlich eine Beschränkung der Grundrechte erlaubt.[19] Das BMI sah vorliegend §27 S. 1 Nr. 2 BPolG als entsprechende Eingriffsgrundlage an. Ob diese Ermächtigungsgrundlage tatsächlich tauglich ist, ist umstritten, letztendlich aber auf Grund der flächendeckenden und ständigen Generalüberwachung abzulehnen.[20] Eine „echte“ Smart City würde solche Technologien wie am Berliner Südkreuz nicht nur (wie das BMI) für die Gefahrenabwehr und öffentliche Sicherheit einsetzen, sondern auch für weniger relevante öffentliche Belange, wie die Raumordnung oder Informationsbeschaffung und -vernetzung. Hier würde es heute schon an der Unvermeidbarkeit der Wahrung öffentlicher Belange bei dem Eingriff fehlen.

Mittlerweile stellt die DS-GVO noch einmal erhöhte Anforderungen an den Datenschutz und die Datenportabilität. Erkennbar ist also eine Tendenz, Daten besonders schützen zu wollen. Diese Mentalität widerspricht im Wesentlichen dem Smart-City-Ansatz, denn eine Smart City muss im Idealfall Zugriff auf (wenn auch nicht alle, aber doch viele) vom Recht auf informationelle Selbstbestimmung geschützte Informationen erhalten, was der etablierten, datenschutzorientierten Praxis widerspricht. Überdurchschnittlich oft werden bereitwillig Informationen an Drittanbieter preisgegeben, um zum Beispiel Probeabos oder Gewinnspiele freischalten zu können oder wenig sichere Nachrichtendienste wie WhatsApp oder Facebook anstelle von vergleichsweise sicheren Nachrichtendiensten wie Telegram oder Threema genutzt.[21] Dieses Problem wird unter dem Begriff des “Privacy Paradox” diskutiert, welches besagt, dass Menschen ihre Daten immer bereitwilliger hergeben, dabei aber Sorgen über mangelnde Privatsphäre immer weiter zunehmen. Die Daten, die im besagten Volkszählungsurteil problematisch waren, wären heutzutage wohl ohne Zögern herausgegeben worden (Name, Wohnort, Beruf(sfeld) vgl. den damaligen §2 VZG (Volkszählungsgesetz)). Dennoch würde wohl kaum jemand bestreiten, dass dem Recht auf informationelle Selbstbestimmung durch die fortgeschrittene digitale Vernetzung heute mehr Bedeutung denn je zukommt. Wie sich das Privacy Paradox in Zukunft auf Fragen des Datenschutzes auswirken wird bleibt unklar und ist auch hier wieder von einem Wandel in der Mentalität der Gesellschaft abhängig.

Ein letztes Problem bei Smart Cities spielt sich im wirtschaftlichen Bereich ab: Eine Smart City benötigt eine sehr gut entwickelte technische Infrastruktur, die von Unternehmen aus der Privatwirtschaft aufgebaut und unterhalten werden. Nicht nur ist das sehr kostspielig, den Unternehmen wird dadurch auch eine unverhältnismäßig starke Rolle in dem digitalen Geschehen, welches eine Smart City beherrschen sollte, zugeteilt. Eine Unmenge an Daten über die gesamte Verwaltung und Struktur der städtischen Gemeinschaft wird auf Servern dieser Unternehmen zwischengespeichert und so einem potenziellen Zugriff ausgesetzt. Außerdem entstehen hier Abhängigkeitsverhältnisse zwischen der Verwaltung, für die Daten unerlässlich sind, und der Privatwirtschaft, die bisher die meisten digitalen Lösungen für die Verwaltung entwickelt hat. Eine präzise Kontrolle jener privatwirtschaftlichen Unternehmen ist also unerlässlich.[22] Auch hier müssen Grundrechte der Unternehmen, insbesondere deren Berufsfreiheit aus Art. 12 GG, berücksichtigt werden. Ein solches Konzept kann durch Gesetz oder öffentlich-rechtliche Verträge entwickelt werden, auch wenn dann Bedenken der Resilienz, insbesondere in Bezug auf Whistleblower, aufkommen.

 

Herausforderungen für die Praxis

Smart City Aspekte sind in Deutschland aktuell nur schwach ausgeprägt. Das liegt auch daran, dass sich eine Stadt organisch nach den Bedürfnissen der Population (und teilweise sehr zufällig) weiterentwickelt und es in der Theorie schwierig sein wird, eine solche organische Entwicklung durch Technologie widerzuspiegeln. Ein passender Ansatz dafür kann zum Beispiel die oben beschriebene Smart Sensible City sein. Ein weitaus praxisrelevanteres Problem ist allerdings die Schaffung der benötigten Infrastruktur. Dabei ist nicht nur auf eine angemessene Regulierung der Privatwirtschaft (s.o.) zu achten, sondern vor allem auch auf die erforderlichen Kosten. In vielen deutschen Städten (besonders in peripheren Gebieten), gibt es immer noch keine ausreichende IT-Infrastruktur, z.B. sind deutsche Städte noch weit davon entfernt, ein flächendeckendes (urbanes) Glasfasernetz aufzubauen.[23]

Welche Herausforderungen der Aufbau einer Smart City mit sich bringen kann, ist in den Vereinigten Arabischen Emiraten (VAE) zu beobachten. Dort wird seit 2008 an der Umsetzung des städtebaulichen Projekts „Masdar City“ gearbeitet, eine Stadt, die zu 100% emissionsfrei ist und mit 25% des üblichen arabischen Energiebedarfs auskommt. Von diesem ambitionierten Ziel wurde aber bereits 2016 öffentlich Abstand genommen, jetzt geht es nur noch darum, die Stadt möglichst emissionsarm zu gestalten.[24] Hier sollen Projekte wie zum Beispiel der Aufbau eines “Personal Rapid Transit” verwirklicht werden, der unterirdisch und führerlos einen individuellen Transport ermöglichen soll. Die Finanzkrise von 2008 hat die Investitionen für dieses Projekt allerdings zum Erliegen gebracht. Auch heute ist man von der geplanten Smart City noch sehr weit entfernt; viele Gebäude wurden mangels Kapazität durch Parkplätze ersetzt, die Meisten pendeln mit ihren Autos nach Abu Dhabi und der Personal Rapid Transit fährt lediglich zu Tourismuszwecken mit nur einer Haltestelle unter dem Informationszentrum von Masdar City.[25] Die Vollendung des Projektes wurde bereits auf 2030 verschoben, wobei davon auszugehen ist, dass eine komplette Beendigung gar nicht oder erst sehr viel später zu erwarten ist. Ähnliche strukturelle und finanzielle Schwierigkeiten sind auch in Deutschland zu erwarten, sollte man sich für solche Projekte entscheiden.

Abgesehen von finanziellen Problemen ergeben sich in Deutschland auch tiefgehende Probleme im Verwaltungsaufbau. So gilt zurzeit in der Verwaltung das “Need-to-Know-Prinzip”, wonach Informationen und Daten nur an den Stellen verarbeitet werden dürfen, bei denen sie auch wirklich gebraucht werden. Dieses Prinzip steht im vollkommenen Gegenteil zu der Zentralisierung von Daten, die in einer Smart City vonnöten ist. 

Vereinfacht gesagt kann der vergleichsweise langsame Verwaltungsapparat (noch) nicht mit der extrem hohen Geschwindigkeit des technischen Fortschritts mithalten. Die sehr geringe Popularität von De-Mail-Diensten, die der Staat eigentlich als sicheres Kommunikationsportal mit den Bürgerinnen und Bürgern vorsieht (Vgl. §3a Abs. 2 Nr. 3 VwVfG; §1 De-Mail-G) veranschaulicht diese Problematik sehr gut.

Eine weitere Schwierigkeit liegt im Verfügbarmachen von Daten durch den Staat (sogenannte Urban bzw. Open Data Governance). Darunter fällt zum Beispiel die freie Zugänglichkeit daseins- und gemeinwohlrelevanter Daten, die nicht nur das Verhältnis Bürger-Staat, sondern auch innerstaatliche Beziehungen und insbesondere kommunale Absprachen betreffen. Diese kommunalen Absprachen sind für die Entwicklung einer Smart City unabdingbar. Ursprünglich galt in Deutschland das Arkanprinzip, wonach jegliche Daten generell nur dem Kreis der Verwaltungsbehörden zugänglich sind und nach außen hin geschützt werden. Heute existiert das IFG, wonach grundsätzlich jedermann einen Anspruch auf amtliche Informationen hat (§1 IFG). Der Großteil der restlichen Vorschriften des IFG regelt allerdings zahlreiche Ausnahmen; zudem bestehen in der Praxis große Defizite hinsichtlich der Zugänglichkeit und Vernetzung von Informationen, sodass hier deutlich strukturelle Verbesserungen nötig sind.[26] An diesen Stellen ist es Aufgabe der Verwaltung, die erforderlichen Strukturen zu gewährleisten, die die Funktionalität einer Smart City erfordert.

 

Ausblick

Letztendlich ist trotz aller Kritikpunkte festzuhalten, dass das Konzept Smart City unter dem Gesichtspunkt der Nachhaltigkeit ein politisches Ziel sein muss und unter Berücksichtigung der aktuellen globalen Komplikationen insbesondere hinsichtlich des Klimawandels einen hohen Stellenwert einnehmen sollte. Dementsprechend ist auch sehr positiv zu konnotieren, dass das BMI und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) die Kommunen in den nächsten 10 Jahren mit 750 Mio. € unterstützen will, um Smart City Programme zu erforschen und zu verwirklichen.[27] Dieser Betrag wird aufgrund der massiven technischen und strukturellen Anforderungen wohl nicht ausreichen, ist aber ein guter Schritt in die richtige Richtung; immerhin befindet sich die Entwicklung von Smart Cities immer noch gewissermaßen in einer Anfangs- und Erprobungsphase.

Was die abstrakte Idee einer Smart City angeht, so stößt – wie oben dargestellt – man aber weiterhin auf große Hindernisse. Diese erstrecken sich theoretisch auf sowohl juristische Problematiken (z.B. Datenschutz) als auch praktische (z.B. E-Governance). Allerdings sind diese Probleme – in Abhängigkeit von einem gesellschaftlichen Wandel, der insbesondere auf Förderung und Bildung in Bezug auf Medienkompetenz und Privacy Paradox setzen muss – de lege ferenda lösbar.

 

 


[1]  Aufmkolk/Röhrl, Zukunft des Wohnens, abrufbar unter: https://www.planet-wissen.de/gesellschaft/wohnen/zukunft_des_wohnens/index.html (zuletzt abgerufen am 5.12.2019).

[2] Peters, Es grünt so grün, wo Südkoreas Kameras stehen, abrufbar unter: https://www.spiegel.de/politik/ausland/suedkorea-smart-city-songdo-gruen-und-allwissend-a-1287678.html (zuletzt abgerufen am 5.12.2019).

[3] Luber/Litzel, Was ist eine Smart City?, abrufbar unter: https://www.bigdata-insider.de/was-ist-eine-smart-city-a-599409/ (zuletzt abgerufen am 5.12.2019)

[4] Bundesinstitut für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR) (Hrsg.), Smart City Charta – Digitale Transformation in den Kommunen nachhaltig gestalten, S. 9, 2017, abrufbar unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/bauen/wohnen/smart-city-charta-kurzfassung-de-und-en.pdf?__blob=publicationFile&v=4 (zuletzt abgerufen am 5.12.2019).

[5] Luber/Litzel, Was ist eine Smart City?, abrufbar unter: https://www.bigdata-insider.de/was-ist-eine-smart-city-a-599409/ (zuletzt abgerufen am 5.12.2019).

[6] Stadt Mannheim, Leuchtturmprojekt “SQUARE”, abrufbar unter: https://www.mannheim.de/de/wirtschaft-entwickeln/cluster-netzwerke/cluster-energie-mobilitaetlogistik-und-produktion/blue-city-mannheim/bluevillagefranklin (zuletzt abgerufen am 5.12.2019).

[7] Steinbeis-Europa-Zentrum, EU-Projekt TRIANGULUM, abrufbar unter: https://www.steinbeis-europa.de/triangulum (zuletzt abgerufen am 5.12.2019).

[8]  bitkom e.V., Smart City Index 2019, abrufbar unter: https://www.bitkom.org/Smart-City-Index (zuletzt abgerufen am 5.12.2019).

[9] IESE, IESE Cities in Motion Index 2019, abrufbar unter: https://blog.iese.edu/cities-challenges-and-management/2019/05/10/iese-cities-in-motion-index-2019/ (zuletzt abgerufen am 5.12.2019.

[10] IESE, IESE Cities in Motion Index, 2019, S. 28, abrufbar unter: https://media.iese.edu/research/pdfs/ST-0509-E.pdf (zuletzt abgerufen am 5.12.2019).

[11] Peters, Es grünt so grün, wo Südkoreas Kameras stehen, abrufbar unter: https://www.spiegel.de/politik/ausland/suedkorea-smart-city-songdo-gruen-und-allwissend-a-1287678.html (zuletzt abgerufen am 5.12.2019).

[12] Odszuck, BMI (Hrsg.), Dokumentation der Smart-Cities-Veranstaltungen beim 12. Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik, Heidelberg – Vorreiter auf dem Weg zur digitalen Stadt, 2019, S. 18 f., abrufbar unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/bauen/wohnen/smart-city-dokumentation-12-bundeskongress.pdf;jsessionid=9F0DDAA1BABA87BA044541C2021861D3.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 (zuletzt abgerufen am 5.12.2019).

[13] Stadt Heidelberg, #HolDenOberbürgermeister, https://holdenoberbuergermeister.de/ (zuletzt abgerufen am 5.12.2019).

[14] BFH, Urt. v. 18.01.2012 – II R 49/10 – DStR 2012, 283, 293.

[15] Peters, Einsatzzentrale der Stadt Songdo, abrufbar unter: https://www.spiegel.de/politik/ausland/bild-1287678-1470850.html (zuletzt abgerufen am 5.12.2019).

[16] BVerfG, Urt. v. 15.12.1983 – 1 BvR 209/83 – NJW 1984, 419.

[17] BVerfG, Urt. v. 15.12.1983 – 1 BvR 209/83 – NJW 1984, 419, 422.

[18] Gruber, Umstrittene Gesichtserkennung soll ausgeweitet werden, abrufbar unter: https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/berlin-gesichtserkennung-am-suedkreuz-ueberwachung-soll-ausgeweitet-werden-a-1232878.html (zuletzt abgerufen am 5.12.2019).

[19] BVerfG, Urt. v. 15.12.1983 – 1 BvR 209/83 – NJW 1984, 419.

[20] Zur detaillierten Streitdarstellung: Heldt, Gesichtserkennung: Schlüssel der Spitzel?, MMR 2019, 285, 287; Wendt, Einsatz von intelligenter Videoüberwachung: BMI plant Testlauf an Bahnhöfen, ZD-Aktuell, 2017, 05724 m.w.N.

[21] Engels, Digitalisierung versus Privatsphäre, abrufbar unter: https://www.iwkoeln.de/studien/iw-kurzberichte/beitrag/barbara-engels-mara-grunewald-das-privacy-paradox-digitalisierung-versus-privatsphaere-356747.html (zuletzt abgerufen am 5.12.2019).

[22] BMI (Hrsg.), Dokumentation der Smart-Cities-Veranstaltungen beim 12. Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik 2019, S. 48, abrufbar unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/bauen/wohnen/smart-city-dokumentation-12-bundeskongress.pdf;jsessionid=9F0DDAA1BABA87BA044541C2021861D3.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 (zuletzt abgerufen am 5.12.2019).

[23] Vgl. Ausbau von Glasfaser-Internet: Stand, Ziele und Hürden, https://www.glasfaser-internet.info/ausbau/glasfaser-ausbau.html (zuletzt abgerufen am 9.12.2019).

[24] Drescher, Müssen große Städte zu “Smart Cities” werden, um lebenswert zu bleiben?, abrufbar unter: https://www.planet-wissen.de/gesellschaft/wohnen/stadtentwicklung/megacities-smart-cities-100.html (zuletzt abgerufen am 5.12.2019).

[25] Schulz, Auf der Sonnenseite der Moderne, abrufbar unter: https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/immobilien/was-wurde-aus-der-zukunftsstadt-masdar-city-auf-der-sonnenseite-der-moderne/20658020.html (zuletzt abgerufen am 5.12.2016).

[26]  Rabe, in: BMI (Hrsg.), Dokumentation der Smart-Cities-Veranstaltungen beim 12. Bundeskongress Nationale Stadtentwicklungspolitik: Wie können Städte ihre Daten verantwortungsbewusst verwalten?, 2019, S. 27 f., abrufbar unter: https://www.bmi.bund.de/SharedDocs/downloads/DE/veroeffentlichungen/themen/bauen/wohnen/smart-city-dokumentation-12-bundeskongress.pdf;jsessionid=9F0DDAA1BABA87BA044541C2021861D3.2_cid373?__blob=publicationFile&v=2 (zuletzt abgerufen am 5.12.2019).

[27] MMR-Aktuell 2019, 415436 (m.w.N.)

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