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Wie gefährlich ist Big Data?

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Anfang Dezember ließen Hannes Grassegger und Mikael Krogerus die Bombe des Michal Kosinski platzen und regten eine hitzige Debatte über Big Data und Wahlbeeinflussung an. Die beiden Autoren berichten in dem Artikel „Ich habe nur gezeigt, dass es die Bombe gibt“ über das von Michal Kosinski entwickelte Verfahren zur Vermessung der Persönlichkeit eines Menschen anhand […]

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Sicherheit von Android: Google schließt über 100 Lücken – das BSI warnt

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Mit einer technischen Warnmeldung der Risikostufe 5 vom 02.08.2016 (TW-T16-0081) (https://www.bsi-fuer-buerger.de/SharedDocs/Warnmeldungen/DE/TW/warnmeldung_tw-t16-0081.html (abgerufen am 03.08.2016)) hat das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) Nutzern von Smartphones mit dem von Google entwickelten Betriebssystem Android empfohlen, das neuste Sicherheitsupdate zu installieren.

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LG Frankfurt a.M.: Unübersichtliche Datenschutzbestimmungen bei Smart-TVs stellen keine Grundlage für eine Einwilligung in die Datenerhebung und -verwendung dar

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Nach Ansicht des LG Frankfurt a.M. (Urt. v. 10.06.2016, Az.: 2-03 O 364/15) sind Datenschutzbestimmungen, die auf 56 Bildschirmseiten eines Smart-TV in Fließtextfassung ohne Verwendung von Abschnitten und Überschriften dargestellt werden aufgrund ihrer Länge und Unübersichtlichkeit keine geeignete Grundlage für eine wirksame Einwilligung in die Datenerhebung und -verwendung durch das Gerät.

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BVerfG: BKA- Gesetz ist in Teilen verfassungswidrig

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Mit Urteil vom 20.04.2016 (Az. 1 BvR 966/09, 1 BvR 1140/09) hat das BVerfG entscheiden, dass die Ermächtigung des BKA zum Einsatz heimlicher Überwachungsmaßnahmen zur Gefahrenabwehr vor internationalem Terrorismus zwar im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar ist, die derzeitige Ausgestaltung der Befugnisse jedoch in Teilen dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz widersprechen.

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Studie Digitale Gewaltenteilung als Marktverantwortung

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Kriterien zur rechtlichen Abgrenzung staatlicher und privatwirtschaftlicher Entfaltungsmöglichkeiten auf dem Markt der IT-Herstellung und IT-Services Eine Studie im Auftrag des Verbandes der mittelständischen IT-Dienstleister und Softwarehersteller für den öffentlichen Sektor, DATABUND e.V.

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VG Hamburg: Klarnamenpflicht bei Facebook nicht rechtswidrig

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Facebooks Klarnamenpflicht wurde einmal mehr vor Gericht bestätigt. Das Verwaltungsgericht Hamburg gab in seiner Entscheidung vom 03.03.2016 (Az. 15 E 4482/15) einem Eilantrag des amerikanischen Konzerns statt und setzte damit die Anordnung des Hamburger Datenschutzbeauftragen Johannes Casper außer Kraft. Dieser hatte Facebook aufgefordert auch die Pseudonymisierung der Benutzerdaten auf ihrem sozialen Netzwerk zuzulassen.