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LSK Baden-Württemberg: Kein Anspruch auf „Weiterleben in der analogen Welt“

Das Landessozialgericht Baden-Württemberg hatte am 21.06.2016 (Az. L 11 KR 2510/15) über die Rechtmäßigkeit der elektronischen Gesundheitskarte zu entscheiden.

Die neue Gesundheitskarte muss erstmals ein Lichtbild des Versicherten enthalten (§ 291 II SGB V). Zudem ist sie zur Speicherung medizinischer Daten geeignet um etwa im Notfall alle relevanten Daten sofort für den Arzt auslesbar zu machen.

Im Konkreten hatte ein IT-Ingenieur die Feststellung verlangt, dass er nicht verpflichtet sei, die neue elektronische Gesundheitskarte (eGK) zu nutzen. Er vertrat dabei die Ansicht, dass seinen Gesundheitsdaten, die auf der Karte gespeichert werden, kein genügender Schutz zukäme. Insbesondere bei der Auslesung der Karte sei nicht kontrollierbar, dass seine Daten nicht „in die falschen Hände“ gerieten. Dies stelle einen Verstoß gegen seine Rechte auf Datenschutz und informationelle Selbstbestimmung dar.

Das Landessozialgericht teilte diese Auffassung jedoch nicht. Die Erhebung, Nutzung und Speicherung der Gesundheitsdaten sei durch gesetzliche Regelungen ausreichend geregelt, ein Missbrauch scheide demnach aus. Auch seien die gesetzlichen Regelungen nicht verfassungswidrig. Es sei daher nicht davon auszugehen, dass die Gefahr des „gläsernen Patient“ bestünde.

Ein Verstoß gegen die gesetzlichen Bestimmungen zur elektronischen Gesundheitskarte würde jedoch vorliegen, wenn neben dem Versichertenstatus, auch statusergänzende Merkmale (z.B. Informationen über die Teilnahme an bestimmten Programmen oder Angaben über spezialfachärztliche Versorgung) gespeichert würden. Ein solches Vorgehen hatten die Krankenkassen ursprünglich mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung vereinbart.

Das Gericht versagte dem IT-Ingenieur damit das Recht seine alte Gesundheitskarte weiternutzen zu dürfen. Es stellte damit auch klar, dass es keinen Anspruch auf ein „Weiterleben in der analogen Welt“ gebe. Diese Aussage ist besonders unter dem Aspekt der immer schneller voranschreitenden Digitalisierung der gesamten Lebensvorgänge von besonderem Belang.

 

http://www.bmg.bund.de/themen/krankenversicherung/e-health-initiative-und-telemedizin/allgemeine-informationen-egk.html

http://www.lto.de/recht/nachrichten/n/lsg-bw-urteil-l-11-kr-2510-15-elektronische-gesundheitskarte-pflicht-rechtmaessig/

http://www.dr-bahr.com/newsletter-archiv/detail/27_07_2016.html

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