Gema-Vermutung schützt Rechte anonymer Urheber
Veröffentlicht amAm 27.08.2012 entschied das AG Frankfurt (Az. 32 C 1286/12-48), dass auch die Rechte anonymer Urheber von der Verwertungsgesellschaft GEMA geschützt werden. Dem Urteil zugrunde liegt ein Streit der Verwertungsgesellschaft mit einem CD-Hersteller, der die Vervielfältigung von 2.000 CDs einer bestimmten Musikband angezeigt hatte. Darunter befand sich auch ein Musikstück, dessen Urheber nicht mit bürgerlichen […]