AllgemeinInternetrecht

Neues Gesetz gegen Kostenfallen im Internet

Um in Zukunft die Verbraucher besser vor Internetkostenfallen zu schützen, ist am 1. August 2012 ein diesbezügliches Gesetz in Kraft getreten. Während viele Produkte und Dienstleistungen im Internet als „gratis“ beworben werden, verstecken sich im Kleingedruckten enorme Kosten. Auch wenn die im Anschluss an die Nutzung des Angebotenen versandte Rechnung teilweise einer Rechtsgrundlage entbehrte. Dennoch haben viele Rechnungsempfänger aus Unwissenheit bezahlt.

Nach Angaben des Bundesjustizministeriums stellt die Neuregelung mit einer sogenannten Buttonlösung sicher, dass der Besucher einer solchen Internetseite nur dann einer Zahlungspflicht unterliegt, wenn er diese auch nachweisbar kennt. So muss die Bestellschaltfläche eindeutig auf die Zahlungspflicht hinweisen. Das jetzt in Kraft getretene Gesetz sieht vor, dass ein Vertrag mit einem Verbraucher im elektronischen Geschäftsverkehr nur dann zustande kommt, wenn der Verbraucher im Rahmen der Bestellung ausdrücklich bestätigt hat, dass er sich zu einer Zahlung verpflichtet.  

Ob eine solche Regelung allerdings schwarze Schafe in diesem Gewerbe abschreckt, ist eher fraglich.