AllgemeinInternetrecht

Internet-Klarnamenzwang ist in Südkorea verfassungswidrig

Während in Deutschland noch über den Stellenwert und Schutz von Anonymität im Internet diskutiert wird (vgl. Beyvers/Paschke, K&R 2012 Heft 7/8 S. VII, Tagungsbericht zum 7. Internationalen Symposium der Forschungsstelle für IT-Recht und Netzpolitik (for..net) „Anonymität. Recht – Technik – Menschenbild“) wurde in Südkorea bereits im Jahre 2007 eine Klarnamenpflicht eingeführt, um dem zunehmenden Cyber-Mobbing entgegenzuwirken. Dieses sogenannte Internet-Realnamen-System verpflichtete User von einheimischen Internetportalen zur Angabe ihres richtigen Namens und ihrer Einwohnermeldenummer. Ohne diese Angaben konnten sie sich weder in den Portalen anmelden noch Beiträge verfassen.

Ausgelöst durch verschiedene Datenpannen kam das Gesetz zunehmend in die öffentliche Kritik. Im Juni 2011 gelang es Hackern die persönlichen Daten von 35 Millionen Nutzern eines südkoreanischen Internetportals zu stehlen.   

Diese erhöhte Gefahr, „dass persönliche und andere sensible Informationen gestohlen werden“ erkannte nun auch das südkoreanische Verfassungsgericht und erklärte das Gesetz am 23. August 2012 für verfassungswidrig. Zudem erkannten die Richter einstimmig, dass die Klarnamenpflicht in Internetportalen und Blogs die Meinungsfreiheit einschränkt.