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Neue Nutzungsbedingungen bei Facebook – bleibt der Datenschutz auf der Strecke?

Noch bis vor kurzem wurden aktive Datenschützer nicht selten von der Öffentlichkeit belächelt. Man konnte sich nicht vorstellen, wer mit den vielen Einzelheiten über eine Person etwas anfangen könnte und wie das die Persönlichkeit beeinträchtigen sollte. In Zeiten von immer aggressiverer personalisierter Werbung und eines regen Handels mit persönlichen Daten aber zeichnet sich eine deutliche Veränderung ab: Der Schutz von personenbezogenen Daten wird von der Öffentlichkeit als dringliche Notwendigkeit wahrgenommen.

Dies zeigt sich auch in der Datenschutzpolitik großer Anbieter. Das soziale Netzwerk Facebook, das wegen seiner nachlässigen Handhabung des Datenschutzes bereits verschiedentlich Ziel von Kritik geworden ist, scheint sich nun dem – wenn nicht rechtlichen, so doch gesellschaftlichen – Druck zu beugen (näher dazu Heckmann, jurisPR ITR 6/2012, Anm. 1 – im Erscheinen). Der Entwurf neuer Nutzungsbedingungen für das soziale Netzwerk war dort  (Facebook Site Governance) von den Usern vielfach diskutiert und kritisch kommentiert worden. Nun werden die Betreiber von Facebook nach eigenen Angaben (Facebook Site Governance) prüfen, ob der Entwurf den Forderungen der Nutzer angepasst werden muss.

Aus rechtlicher Sicht ist vor allem die Art und Weise, mit der Facebook bei der Veränderung der Nutzungsbestimmungen vorgehen will, bedenklich. Vorgesehen ist nicht etwa eine informierte Einwilligung durch die Nutzer, mit der sie einer Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten entsprechend den Anforderungen der §§ 4a BDSG, 13 Abs. 2 u. 3 TMG wirksam zustimmen könnten, sondern die Nutzungsbedingungen sollen ohne Hinweis an die Nutzer ausgetauscht werden.

Dass Datenschutz nun nicht mehr nur das Anliegen einiger Weniger, sondern Diskussionsstoff auch für die breite Öffentlichkeit darstellt, könnte die Einstellung großer Unternehmen zu diesem bedeutenden Thema jedoch nachhaltig verändern.