Die derzeitige Fassung des BDSG stößt wie auch das europäische Datenschutzrecht auf umfassende Kritik. Vor allem sei der Datenschutz nicht auf soziale Netzwerke wie Facebook und Twitter und andere Online Plattformen ausgerichtet, da aber gerade diese Plattformen Millionen Nutzer haben sollte das Datenschutzrecht gerade in diesen Bereichen einen effektiven Schutz bieten. Ein erster Schritt den Schutz der Nutzer zu verbessern wurde auf EU- Ebene durch den am 25.01.2012 veröffentlichten Vorschlag zur europäischen Datenschutzverordnung bereits gemacht (http://ec.europa.eu/justice/data-protection/document/review2012/com_2012_11_de.pdf ).
Ein offizieller Entwurf für eine Umgestaltung des BDSG fehlt zwar noch, Schneider und Härting haben sich aber bereits an der Umgestaltung des BDSG versucht. Einer ihrer einschlägigsten Verbesserungsvorschläge ist es die Transparenz der Datenverarbeitung deutlich zu erhöhen.
Schneider und Härting legen hierbei vor allem großen Wert auf die umfassenden Informations- und Aufklärungspflichten des Datenverarbeiters in welcher Weise und in welchem Umfang Daten genutzt verarbeitet, an Dritte Weitergegeben und gespeichert werden. Dabei sollen sie auch die Zeit angeben wie lange die Daten gespeichert werden sowie das Erstellen von Nutzerprofilen anzeigen. Dieser Schritt ist zu begrüßen, da die Nutzer umfangreich und verständlich über die Verarbeitung ihrer Daten sowie über ihre Rechte in Kenntnis gesetzt werden. Diese erhöhte Anforderung an die Transparenz ist auch in dem Entwurf der EU in Art. 11-15 zu erkennen. Weitere Anregungen zur Umgestaltung des BDSG sowie einen ausführlichen Artikel finden sie unter http://www.schneider-haerting.de/2011/11/entwurf-novelle-bdsg-fassung-nov-11/ , http://beck-online.beck.de/Default.aspx?words=zrp%2C2011%2C+233&btsearch.x=42&btsearch.x=0&btsearch.y=0