Allgemein

Änderung des Wettbewerbsrechts – Bußgeld bei Telefonwerbung

Der Gesetzgeber hat die zunehmende Belästigung des Verbrauchers durch Telefonwerbung erkannt. Das Bundesministerium der Justiz hat im März 2008 einen Referentenentwurf  zur Änderung der Vorschriften über die unerlaubte Telefonwerbung vorgelegt. Dabei ist u.a. § 7 Abs. 2 Nr. 2, Nr. 3 UWG betroffen.

Zur besseren Bekämpfung von Telefonwerbung soll daher ausdrücklich bestimmt werden, dass ein Wettbewerbsverstoß vorliegt, wenn ein Werbeanruf gegenüber Verbrauchern getätigt wird, ohne dass diese vorher ausdrücklich eingewilligt haben. Zudem soll ein neuer Bußgeldtatbestand normiert werden, der unlautere Telefonwerbung strafbewehrt.

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