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Bürgerportale – Zukunft der Kommunikation mit Behörden

Die Investionskosten in Wirtschaft und Verwaltung sind hoch, um leistungsfähige und vertrauliche Informationssysteme zu schaffen. Elektronischer Schriftverkehr per EMail ist zwischen Behörden und Bürgern längst üblich, jedoch  soweit verbindlich kommuniziert werden muss, ist der Ausdruck und Versand von Formularen auf dem Postwege erforderlich – die kostspielige Parallelität zweier Medien ist daher (noch) systemimmanent.

Anstatt ihre Kunden zur qualifizierten elektronischen Signatur zu zwingen, bieten Unternehmen wie Banken und Teledienste ihren Kunden längst andere Lösungen an, nämlich elektronische Postfächer. Rechnungen können eingesehen, ausgedruckt und Mitteilungen verbindlich abgegeben werden.

Damit die Funktionsfähigkeit und Akzeptanz der elektronischen Kommunikation auch für im Verhältnis Bürger-Staat erhalten und genutzt werden kann, ist eine zuverlässige und sichere Infrastruktur notwendig.

Im Rahmen des E-Government-Programms 2.0 der Bundesregierung wird die Idee der Portalstrukturen aufgegriffen und für den Aufbau von sog. Bürgerportalen verwendet (federführend ist das BMI). Neben der Gewährleistung des Verbraucherschutzes, der Sicherheit und des Datenschutzes, ist eine wesentliche Anforderung die einfache Nutzbarkeit und Akzeptanz eines Bürgerportaldienstes. Der Umgang soll so einfach und mühelos sein, wie beim normalen EMail Versand. Der Kern der Bürgerportale bildet daher der De-Mail Account. Unter dem Namen De-Mail entwickeln akkreditierte Diensteanbieter (im Gespräch sind u.a. derzeit die Telekom, United Internet, eBay) interoperable Dienste wie sichere E-Mail, Indentifizierung und Dokumentenablage für das Verbundsystem.

De-Mail-Accounts können von natürlichen als auch von juristischen Personen eröffnet werden. Dabei werden hohe Anforderungen an die erstmalige Identifizierung des Nutzers gestellt, damit der Nachweis der Identität des Absenders zweifelsfrei erfolgen kann. Dies erfolgt bspw. mit Hilfe des Post-Ident-Verfahrens oder künftig mit dem elektronischen Personalausweis (Stach, DuD 2008, 184, 185). Bei dieser Erstregistrierung werden verschiedene Pflichtattribute wie Vor- und Nachname, Meldeadresse und Geburtsdatum für natürliche Personen erfasst. Mit dem De-Mail Account kann der Nutzer auch mit der Privatwirtschaft verbindlich kommunizieren. Eine De-Mailadresse wird Vor- und Nachnamen enthalten, bspw. Jan.Frodeno2@providerxy.de-mail.de. Neben dieser Adresse kann ein Nutzer auch weitere, frei wählbare pseudonyme De-Mail-Adressen eröffnen. Weitere Besonderheiten werden Postfach- und Versanddienste ausmachen, wie bspw. die Einstellung eine Versandbestätigung oder Zustellbestätigung. Ein Dokumentensafe ermöglicht die nachhaltige Ablage von Vorgängen.

Die Besonderheit der Bürgerportale besteht darin, dass die die Einfachheit des elektronischen Rechtsverkehrs aufgreifen und gleichzeitig hohen Sicherheitsanforderungen gerecht werden, indem zwischen den Bürgerportalen und staatlichen Stellen gegenseitig authentisierte und verschlüsselte Kommunikationskanäle aufgebaut werden.

Erste Pilotprojekte werden für 2009 erwartet, bevor der Echtbetrieb 2010 gestartet werden soll. Es bleibt daher abzuwarten, ob die Bürgerportale die qualifiziert elektronische Signatur in den Hintergrund der IT-Sicherheitsdebatte verdrängen werden.

Literaturempfehlung zum Thema: „Grenzüberschreitender elektronischer Rechtsverkehr in Europa“, Prof. Dr. Heckmann, Institut für IT-Sicherheit und Sicherheitsrecht, Universität Passau.

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