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Google Street View aufdringlich

In Kalifornien häufen sich die Beschwerden von betroffenen Bürgern. Sie werfen Google Hausfriedensbruch vor. Google sei mit seinen Fotofahrzeugen auf ihre Grundstücke und in ihre Privatstraßen gefahren, um die Häuser zu fotografieren. Die Bilder werden in Google Street View eingebunden, ein Dienst der 360° Ansichten von Straßen zeigt. Dabei wurden auch Schilder zu Privatgrund und Tore ignoriert. Google vermeidet, wie Sprecher Larry Yu erklärt, privaten Grund zu befahren, besteht jedoch darauf auch in Privatstraßen zu fotografieren.Aber auch entlegene Straßen werden ohne Rücksicht zum Ärger der Betroffenen fotografiert:

Don’t expect privacy in your front yard, even if your house is located one mile down a private, dirt road (Quelle: Tageszeitung Santa Rosa Press-Democrat).

Zwar hat das U.S. Supreme Court entschieden, dass grundsätzlich Aufnahmen von öffentlichem Grund und Straßen aus gemachen werden dürfen. Umstritten ist jedoch, ob Google auch Privatstraßen befahren ohne Zustimmung der Eigentümer darf. Einem Ehepaar aus Pittsburgh geht das zu weit. Nachdem ein Fotofahrzeug auf ihr Privatgrundstück eingedrungen ist, haben sie gegen Google Klage vor einem Bundesgericht in Pennsylvania erhoben. Sie verlangen $25.000 Schadenersatz und die Löschung der Aufnahmen von ihrem Haus. Google vertritt dagegen die Ansicht, dass außerhalb der Mauern eines Hauses Privatssphäre nicht mehr exisitiert, da es Luft- und Satellitenbilder gibt:

“Today’s satellite-image technology means that even in today’s desert, complete privacy does not exist.” (Google)

Zwischen Google Street View und Satallitenaufnahmen besteht jedoch ein qualitativer Unterschied, weil Luftaufnahmen nur von oben und wenig detailliert Abbildungen anfertigen. Street View ermöglicht nahezu 3-D Umgebungen, die alle Details erfassen und Vergrößerungen ermöglichen. Dabei kann der Betrachter auch in Häuser hineinschauen, soweit es Fensteransichten zulassen.

Nach Ansicht von Eric Biber, Universität Berkeley, ist der gerichtliche Schutz vor unbefugtem Betreten durch Dritte oft sehr umfangreich. Daher dürfte es schwer werden, der Haftung zu entkommen:

“The court system is often very protective of people’s rights to keep people off their land,” Biber said. “It may be hard for (Google) to avoid liability.”

Auch Deutschland wird bald bei Google Street View verfügbar sein. Der Sprecher von Google Deutschland stellte gegenüber ReH..Mo klar, dass der Dienst genauso funktionieren werde, wie schon in den U.S.A. Beschwerden und Löschungen von Bildern würden mit dem Hilfeformular entgegen genommen werden.

Die Fotofahrzeuge wurden u.a. in Berlin, München und anderen deutschen Städten gesichtet. Auch in Deutschland ist der Dienst in der Kritik. Der Bundesdatenschutzbeauftragte befürchtet durch die entstehende Datenbank mit Straßenansichten, dass persönliche Lebensumstände weiter ausgeleuchtet werden könnten und fordert gesetzliche Grenzen für den Umgang mit Geodaten. Diese sollen nur mit vorheriger Einwilligung des Betroffenen (sog. Opt-in Verfahren) erhoben und genutzt werden dürfen. Diskutiert wird auch ein Verstoß gegen das Kunsturhebergesetz, nach dem Personen ohne ihre Einwilligung zur Schau gestellt werden, wenn sie Beiwerk zur Landschaft sind. Google Street View macht jedoch nicht die Landschaft sondern vielmehr die zufällig abgebildeten Personen zum Blickfang. Ob dieser Verstoß allein durch die Unkenntlichmachung der Gesichter abgetan ist, bleibt offen.

Ohne eine entsprechende Änderung des BDSG oder Vorliegen eines Eingriffs in das Allgemeine Persönlichkeitsrecht, dürfte es schwierig werden, gegen Google Unterlassungsansprüche geltend zu machen. Ferner unklar ist, wie Google überprüfen wird, ob ein Antrag über das Hilfeformular berechtigt ist oder ob ein Antragsteller nicht spaßeshalber die Hausansicht seines Nachbarn löschen lässt…

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