Allgemein

Vorratsdatenspeicherung nicht notwendig!

Mit seinem richtungsweisenden Urteil vom 02.03.2010 hat das
Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung in seiner
bisherigen Form für verfassungswidrig erklärt und sorgte hiermit für
hitzige Diskussionen in den verschiedenen Lagern über die Zukunft der
Datenspeicherung auf Vorrat.

Die Richter verurteilten diese als einen besonders schweren Eingriff
mit einer der Rechtssprechung bisher unbekannten Streubreite und
forderten eine Neuausrichtung der Maßnahme an den Vorgaben des
Grundgesetzes.
Die jetzige Bundesjustizministerin, Sabine Leutheusser-Schnarrenberger,
hält die Vorratsdatenspeicherung gemäß einer gegenüber dem „Hamburger
Abendblatt“ getätigten Aussage sogar vollständig für verzichtbar, da
alternative Methoden wie z.B. das Quick-Freeze-Verfahren, das
„Dateneinfrieren auf Verdacht“, ebenso wirksam seien. Zumindest wolle
sie aber eine überstürzte Neufassung des Gesetzes vermeiden und erst
eine genaue Analyse des Verfassungsgerichtsurteils abwarten.

Mit die Zukunft der Datenspeicherung in Deutschland und dem Umgang mit
persönlichen Daten im Internet, aus der Sicht der Nutzer, der Wirtschaft
und des Staates beschäftigt sich auch das 5. ReH..Mo-Symposium am
29./30.04. in Passau, das in diesem Jahr unter der Schirmherrschaft des
Parlamentarischen Staatssekretärs bei der Bundesministerin der Justiz,
Dr. Max Stadler, steht.

Mehr dazu unter anderem auch auf der ReH..Mo-Homepage
http://www.rehmo.org und bei Twitter
http://twitter.com/ReHMo_Passau.