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Seit gestern neue Auskunftsrechte für Verbraucher

Am gestrigen Gründonnerstag ist das neue Auskunftsrecht bei Bonitätsbewertungen für Verbraucher in Kraft getreten. Nach der Novelle des BDSG müssen Auskunfteien wie Schufa nunmehr auf Anfrage einmal pro Jahr kostenlos ihre Kriterien zur Bonitätsbewertung veröffentlichen, wodurch es den Verbrauchern ermöglicht wird, Einblick in ihre Scoringwerte zu erhalten und sich bei falschen Bewertungen zur Wehr zu setzen. Diese sind damit in der Lage zu erfahren, welche Daten eine Auskunftei über sie gespeichert hat und von welchen Banken und Händlern Daten an die Schufa gemeldet wurden. Auch für Letztere gelten ab sofort strengere Auskunftspflichten; so muss dem Verbraucher künftig offen gelegt werden, warum ihm die Gewährung eines Kredit oder der Abschluss eines Vertrages verweigert wurde.

Quelle: http://www.netzwelt.de/news/82354-schufa-neue-auskunftsrechte-verbraucher-ab-april.html

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