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Gesetz zum Schutz vor Kostenfallen im Internet

Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger will einer Gruppe von besonders aggressiven Trickbetrügern, die ihre Opfer im Internet in sog. Kostenfallen tappen lassen, das Handwerk legen. Die Anbieter sollen per Gesetz dazu verpflichtet werden, die Kosten ihres Angebots groß und deutlich auf der Internet-Seite zu präsentieren. Ein Vertrag kommt nach den geplanten Auflagen erst dann zustande, wenn der Kunde den Betrag per Mausklick bestätigt.

Kosten- oder auch Abofallen verstecken sich häufig hinter Angeboten, mit denen im Internet für kostenlose Routenplaner, Horoskop-, Hausaufgaben- oder Rezeptdienste geworben wird. Lädt der Besucher dieser Seiten eines der Angebote herunter, schließt er damit einen kostenpflichtigen Vertrag mit dem Betreiber. Das geschieht zumeist ohne sein Wissen, denn die Geschäftsbedingungen sind auf der Seite versteckt, beispielsweise zwischen Anzeigen oder ganz unten auf der Seite. Oft sind sie unleserlich gehalten, etwa in dunkler Schrift auf dunklem Grund. Ein paar Tage später erhält der Kunde dann eine Rechnung über ein Abonnement. Ignoriert er sie, folgen eine Mahnung und eine Drohung mit dem Gerichtsvollzieher. Obwohl dazu in keiner Weise verpflichtet, sind viele der Angeschriebenen spätestens dann so verunsichert und eingeschüchtert, dass sie den geforderten Betrag überweisen.

Nach dem Gesetzesentwurf sollen künftig alle Anbieter im Netz dazu verpflichtet werden, „durch einen hervorgehobenen und deutlich gestalteten Hinweis über den Gesamtpreis ihrer Ware oder Dienstleistung zu informieren“. Der Bestellvorgang müsse zudem so gestaltet werden, dass die Verbraucher ihre Bestellung erst dann abgeben können, nachdem sie bestätigt haben, dass sie die Preisangabe zur Kenntnis genommen hätten.

Mit der Vorlage des Gesetzesentwurfs ändert das Justizministerium seine ursprüngliche Haltung, wonach ein Vorgehen gegen Kostenfallen nur auf europäischer Ebene sinnvoll sei. Leutheusser-Schnarrenberger bezeichnet dies auch weiterhin als besten Ansatz. Jedoch verstreiche darüber zu viel Zeit. Ein innerstaatliches Gesetz wirke schneller und erhöhe den Druck für die Verhandlungen.

Quelle: www.sueddeutsche.de

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