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EuGH urteilt über Veröffentlichung von Agrarsubventionen

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg verkündet heute sein Urteil zur Veröffentlichung der EU-Agrarbeihilfen im Internet. Die Angaben werden von der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ins Internet eingestellt und sind personenbezogen abrufbar. Verschiedene deutsche Gerichte haben dies bislang unterschiedlich bewertet. Das Verwaltungsgericht Wiesbaden legte im Februar zwei Klagen dem EuGH vor. Es sieht das Grundrecht auf Datenschutz verletzt. Eine Rechtsgutachterin des EuGH hatte sich dem im Juni angeschlossen.

Quelle: www.google.com

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