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Smart Home – Smart Life!

Das „Haus wird schlau“, titelt die Süddeutsche Zeitung in einem Bericht über die Cebit Sondershow „Smart Home“. Vom 1. bis 5. März präsentiert sich die Vision aller Häuslebauer: Auf 200 Quadratmetern können Besucher „lebensnahe Beispiele für intelligente Vernetzung und Automatisierung in Wohnräumen“ (Geiger, SZ-Online v. 28.02.2011) erleben und bewundern.

Als wichtige Neuheit wird in Hannover beispielsweise eine Home Service Plattform vorgestellt – eine Art Leitzentrale, von der aus sich verschiedene Serviceangebote und Assistenzsysteme für die Heimvernetzung steuern lassen. Dies umfasst Haushaltsgeräte ebenso wie Unterhaltungsmedien, Heizung, Licht, Jalousien oder Überwachungsanlagen zum Schutz vor Einbruch, Feuer oder Wasserschäden, vgl. Geiger, SZ-Online v. 28.02.2011.

Intelligente Assistenzsysteme, die im Haus das Ruder über alle lästigen oder (vermeintlich) trivialen Erledigungen und Aufgaben des Alltags übernehmen sind weder in der Informationstechnik, noch in der Rechtswissenschaft ein neues Thema. Bereits 1998 berichtete bspw. die Computerwoche von einem intelligenten Kühlschrank – dieser ist mittlerweile beinah zum Synonym für Ubiquitiuous Computing geworden -, der selbstständig Nachschub an Lebensmitteln bestellte.

In der Rechtswissenschaft ist auch die dazu notwendige, sog. allgegenwärtige Datenverarbeitung seit vielen Jahren ein Forschungsgegestand. Dies verwundert nicht, denn die allgegenwärtige Datenverarbeitung verspricht kein geringes Ziel, als die Erfüllung der „Menschheitsträume [von] einer Erweiterung der Sinne, einer Stärkung des Gedächtnisses, einer Befreiung und Erleichterung von Arbeit und einer Erhöhung der Sicherheit“ (vgl. Roßnagel, in: Ders., Sommerlatte, Winand (Hrsg.), Digitale Visionen, S. 123).

Die Cebit visualisiert nun, wie die allgegenwärtige Datenverarbeitung – auch unter Einbindung des Internets mit seinem Web 2.0, mit seinen Social Media Services, die für unsere Smart Phones unverzichtbar geworden sind – in Form von intelligenten Stromzählern (vgl. § 21b EnWG) und „smart“ steuerbaren Haushaltsgeräten im Jahr 2011 in unserem „Smart Life“ angekommen ist.

Der rechtswissenschaftlichen Erforschung dieses Themas in seiner zukunftsträchtigen und dynamischen neuen Dimension widmet sich auch das 6. Internationale ReH..Mo Symposium am 7./8. April 2011 in Passau.

Mit Dr. Alexander Duisberg (Bird&Bird), Prof. Dr. Gerrit Hornung, LL.M. (Universität Passau), Prof. Dr. Jörn von Lucke (Zeppelin University), Rechtsanwalt Georg Meyer-Spasche (Osborne Clarke), Rechtsanwalt Thomas Stadler (Kanzlei AFS, Blog internet-law.de), Dr. Hans Peter Wiesemann (Noerr LLP) und Prof. Dr. Dirk Heckmann als Gastgeber, werden hochkarätige Referenten den digitalen Alltag technisch und vor allem rechtswissenschafltlich ergründen. Die Teilnahme erfolgt nach dem „First come, first served“-Prinzip und ist ab sofort hier möglich. Mehr Informationen auch unter http://www.smartlife2011.de und unter Facebook.

Vgl. zum Thema Smart Life auch: Heckmann, Smart Life – Smart Privacy Management, K&R 2011,1 ff.