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Verfassungsrechtliche Bewertung des Einsatzes von Körperscannern auf deutschen Flughäfen erschienen

In DÖV 2011, 225 ist heute ein interessanter Beitrag von Katalin Busche zur verfassungsrechtlichen Bewertung des Einsatzes von Körperscannern auf deutschen Flughäfen erschienen.

Die Verfasserin differenziert nach unterschiedlichen technischen Varianten und macht (abgestuft nach der Eingriffsintensität des verwendeten Geräts) umfangreiche verfassungsrechtliche Bedenken geltend.

So könne jedenfalls der Einsatz von Körperscanner, die jedes „schamhafte Detail“ erfassen, im Widerspruch zur Menschenwürdegarantie gem. Art. 1 Abs. 1 GG stehen. Angesichts neuerer Generationen von Körperscannern, welche lediglich Strichmännchen oder Silhouetten erzeugen, sei ein Verstoß gegen Art. 1 Abs. 1 GG aber keinesfalls zwingend.

Zudem könne in Ermangelung einschlägiger Untersuchungen zur Wirkung von Terahertzstrahlungen auf den menschlichen Organismus auch bei Verwendung dieser Scannervarianten ein Eingriff in die körperliche Unversehrtheit gescannter Personen nicht ausgeschlossen werden.

Erhöhten Rechtfertigungsbedarf sieht die Verfasserin zudem hinsichtlich des mit dem Scannereinsatz einhergehenden Eingriffs in den Innenbereich freier Persönlichkeitsentfaltung: „Das bewusst gesetzte optische Hindernis der Kleidung wird überwunden und so auf den Bereich der Körperoberfläche vorgedrungen, was von vielen Menschen als höchst intimer Eingriff empfunden wird“ (Busche, DÖV 2011, 225, 230).

Der Beitrag schließt mit der Feststellung, dass der Einsatz von Körperscannern auf deutschen Flughäfen angesichts des geringen Sicherheitszuwachses unverhältnismäßig und mit dem Grundgesetz nicht zu vereinbaren ist.

Interessant sind in diesem Zusammenhang auch folgende Beiträge („Profiling statt Nacktscanner“):

http://www.welt.de/politik/ausland/article5702002/Israelis-vertrauen-auf-Spuersinn-statt-Nacktscanner.html

http://www.taz.de/1/politik/schwerpunkt-ueberwachung/artikel/1/profiling-statt-nacktscanner/

Mit den neuen Problemen des Sicherheitsrechts im digitalen Zeitalter befasst sich auch das 6. Int. ReH..Mo-Symposium in Passau (www.smartlife2011.de). Am 07.04.2011 erläutert ab 16.45 Uhr Prof. Dr. Gerrit Hornung die Rechtsfragen der nächsten Generation der Videoüberwachung mit seinem Vortrag „Smart Surveillance im Smart Life?“

Ein Anmeldformular (die Teilnahme ist kostenlos) findet sich unter http://www.smartlife2011.de/anmeldung.html.

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