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Erst denken, dann twittern

Soziale Netzwerke zeichnen sich vor allem dadurch aus, Informationen an eine möglichst große Vielzahl von Personen weiterzugeben. Dabei werden oft auch negative Äußerungen über Personen und Erfahrungen aus der Arbeit in sozialen Netzwerken geteilt. Dass durch solche Aussagen das Arbeitsverhältnis gefährdet werden kann, ist vielen Nutzern nicht bewusst. Auch Gerichte hatten sich schon mit einigen Fällen zu befassen, in denen einem Arbeitnehmer aufgrund negativer Aussagen in einem sozialen Netzwerk gekündigt wurde. Das ArbG Hagen (Urt. v. 16.05.2012 – 3 Ca 2597/11) differenzierte vor allem dahingehend, dass der Äußernde zwar darauf vertrauen kann, dass eine Äußerung, die in vertraulichen Gesprächen unter Arbeitskollegen gefallen ist, nicht weiterverbreitet wird. Äußert er sich dagegen in einem sozialen Netzwerk, so hebt gerade der Äußernde selbst die Vertraulichkeit auf. Ob eine außerordentliche Kündigung wirksam ist, hängt vom Einzelfall ab, jedenfalls ist die ordentliche Kündigung nach Ansicht des Gerichts wirksam und auch sozial gerechtfertigt. Die fristlose Kündigung eines Auszubildenden, der beleidigende Äußerungen in dem sozialen Netzwerk Facebook gepostet hat, wurde nach dem Urteil des LAG Hamm (v. 10.10.2012 – 3 Sa 644/12) für wirksam erklärt. Das Gericht begründete seine Entscheidung vor allem damit, dass die Äußerungen des Auszubildenden, der seinen Arbeitgeber unter anderem als „menschenschinder & ausbeuter“ bezeichnete, als Beleidigungen anzusehen sind, die für eine Vielzahl von Personen im Netz zugänglich waren. Nach einem Urteil des ArbG Duisburg (26.09.2012 – 5 Ca 949/12) ist eine außerordentliche Kündigung ohne vorherige Abmahnung zwar möglich, diese ist jedoch dann ausgeschlossen, wenn die Äußerung im Affekt als Reaktion auf ein vorhergehendes Verhalten erfolgte. Aufgrund der vielen Probleme, die sich aus einem unüberlegten Post ergeben können, wurde von Wissenschaftlern der Universität Hannover speziell für das soziale Netzwerk Twitter das Programm „Fire me“ entwickelt, das die Nutzer vor allem davor schützen sollte, unüberlegt äußerst negative Tweets über ihren Chef oder ihren Job ins Netz zu stellen (Bild.de v. 04.04.2013 – Diese Tweets sollte ihr Chef besser nicht lesen, abrufbar unter http://www.bild.de/digital/internet/twitter/fire-me-diese-tweets-sollte-ihr-chef-besser-nicht-lesen-29740488.bild.html). Gewarnt wurden die Nutzer mit einer Nachricht, die kurz nach dem Posten des jeweiligen Tweets verschickt wurde. Der Nutzen dieses Programms stößt jedoch nur auf wenig Zustimmung. Nach Aussage des Doktoranden Ricardo Kawase, der für das Projekt verantwortlich ist, wurde der „Läster-Tweet“ nur von ca. 5% aller benachrichtigten Nutzer gelöscht. Bis jetzt werden nur englische und portugiesische Tweets von dem Programm aufgenommen, doch bereits Mitte April soll es auch möglich sein, dass deutschsprachige „Läster-Tweets“ erkannt werden können.

– Mehr zum Thema eGovernment und weitere, spannende IT-Rechtsthemen gibt es bei unserem Symposium “Social Media als Geschäftsmodell” am 18./19. April 2013 in den Passauer Redoutensälen. http://www.for-net.info/symposium-2013/ —

 

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