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Videoüberwachung in der Hochschulbibliothek Münster ist rechtmäßig

Die Überwachung der Bibliothek des Kommunikationswissenschaftlichen Instituts der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster mittels Videokameras ist rechtmäßig. Das hat das OVG Münster am 8.5.2009 (Az.: 16 A 3375/07) entschieden und damit die gleichlautende erstinstanzliche Entscheidung des VG Münsters bestätigt. Geklagt hatten die Bibliothek regelmäßig nutzende Studenten, die unter Berufung auf ihr Recht auf Datenschutz die Abschaltung der Kameras erreichen wollten. Eingesetzt wurden die Kameras, um Diebstähle und Beschädigungen von Büchern zu verhindern und solche Übergriffe einzelnen Benutzern beweiskräftig zuordnen zu können.

Mehr zu dieser Entscheidung finden Sie in MMR, Heft 6, S. XXVIII.

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