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eHealth: Datenschützer warnen vor internetbasierter Gesundheitsakte

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, warnt vor Internet-Gesundheitsakten. Diese wird im Zuge der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte von IT-Dienstleistern angeboten. Schaar befürchtet, dass der gesetzlich verankerte Schutz der Gesundheitsdaten in der Bundesrepublik, bspw. durch das Beschlagnahmeverbot von Gesundheitsdaten in § 97 Abs. 1, 2 StPO oder § 277 ff StGB, durch die kommerziellen Anbieter unterlaufen werden könnte.

Die IT-Dienstleister argumentieren, dass die „Web-Patientenakte“ (nicht zu verwechseln mit der elektronischen Patientenakte als Bestandteil der elektronischen Gesundheitskarte) ärztliche Maßnahmen vereinfacht, da Ärzte orts- und zeitunabhängig auf erforderliche medizinische Daten zugreifen können. Wie dem Missbrauch von Gesundheitsdaten wirksam vergebeugt werden kann, ist jedoch offen.

Internet-Gesundheitsakten werden in den USA bereits von Google oder Microsoft, teil in Kooperation mit US-Kliniken angeboten. Der Testbetrieb zeigt jedoch, dass es dem Großteil der Nutzer am Vertrauen mangelt, ihre höchstpersönlichen Gesundheitsdaten im Internet zu speichen.

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