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Der elektronische Personalausweis kommt 2010

Ab November 2010 ist es soweit. Der elektronische Personalausweis im Scheckkartenformat wird eingeführt. Die Bundesregierung beschloss heute einen entsprechenden Gesetzesentwurf.

Zur Grundausstattung des Dokuments gehört ein elektronisch gespeichertes, biometrisches Bild und ein Chip. Dieser trägt einen vorbereiteten elektronischen Identitätsnachweis. Der Bürger kann entscheiden, ob er diese elektronische Funktion nutzen will oder ausgeschaltet lassen will. Diese Funktion dient dazu sich im Internet oder bei einem Automaten zu identifizieren. Der Ausweis kann damit Passwörter und Zugangscodes ersetzen und Behördengänge oder die Steuererklärung erleichtern.

Die Abgabe und Speicherung von Fingerabdrücken soll fakultativ bleiben.

Datenschützer kritisierten die Aufnahme von Fingerabdrücken bereits im Vorfeld. Diese Koppelung von elektronischen Identifikationsmöglichkeit im Internet und den Fingerabdrücken sei weder sachlich geboten, noch sei sie geeignet, Vertrauen in den elektronischen Personalausweis zu erzeugen, so der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar im Februar 2008.

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