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Mehr Transparenz bei Scoring Verfahren

Das Bundeskabinett hat seinen Gesetzesentwurf zur Regulierung von Auskunfteien verabschiedet. Das Bundesdatenschutzgesetz soll dahingehend geändert werden, dass das Scoring Verfahren zur Bonitätsprüfung für den Verbraucher transparenter wird. Der Entwurf sieht die Einführung weiterer Informations- und Auskunftsrechte vor. Daneben soll die Normierung von spezifischen Erlaubnistatbeständen für bestimmte Datenverarbeitungen mehr Rechtssicherheit schaffen.

Um die Zahlungsfähigkeit eines Verbrauchers zu ermitteln, werden hierzu von Auskunfteien (bspw. die Schufa) Informationen über Verbraucher gesammelt und daraus ein Zahlenwert ermittelt, sog. Scoring. In der Kritik stehen dabei die Einbeziehung von Daten wie Wohnort (sog. Geo-Tagging) oder Kfz-Daten. Mehr Informationen hier.

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