Nachdem in den letzten Wochen immer mehr Stimmen gegen das Vorhaben des US-Konzerns Google laut wurden, in 13 bayerischen Städten Aufnahmen für seinen Straßenansichtsdienst „Street View“ anzufertigen, hat das Unternehmen nunmehr zugesagt, die Daten derjenigen, die per E-Mail an streetview-deutschland@google.com oder postalisch Widerspruch eingelegt haben, im Rahmen einer vom Zeitpunkt der Widerspruchseinlegung abhängigen Frist endgültig unkenntlich zu machen. Zudem hat der US-Konzern eine umfassende Dokumentation des Ablaufs des Widerspruchsverfahrens von der Einlegung bis hin zur Löschung sowie eine Beschreibung der technischen und organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen im Umgang mit den Rohdaten zugesichert. Trotz dieser Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre von Hauseigentümern und Bewohnern begegnen Mitglieder des Bayerischen Landtags „Google Street View“ mit Skepsis und fordern, die Aufnahmen notfalls zu verbieten, wenn „keine befriedigende Lösung zum Schutz der Bürgerinnen und Bürger gefunden“ werde (so der FDP-Abgeordnete Andreas Fischer).
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www.justiz.bayern.de/ministerium/presse/archiv/2009/detail/108.php und
www.heise.de/newsticker/Bayerischer-Landtag-sieht-Google-Street-View-skeptisch–/meldung/141762