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Bundesrat segnet neue Anti-Terror-Paragraphen ab

Am vergangenen Freitag hat der Bundesrat seine Zustimmung zu dem vom Bundestag Ende Mai verabschiedeten Gesetz, das die Einführung neuer Anti-Terror-Paragraphen vorsieht, erteilt. Neben der Kriminalisierung der gezielten Verbreitung von Bombenbau-Anleitungen über das Internet und des vorsätzlichen Besuchs von Terrorcamps sieht das Gesetz vor, die Vorschriften über die Telekommunikationsüberwachung (§ 100a StPO), den „großen Lauschangriff“ (§ 100c StPO) und die Wohnungsdurchsuchung bei „anderen Personen“ (§ 103 StPO) zu erweitern. Der dringende Tatverdacht der Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat soll darüber hinaus den Erlass eines Haftbefehls rechtfertigen können.

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