AllgemeinInternetrecht

„Richter müssen Netzfilter kontrollieren“

In einem Interview mit Zeit-Online spricht sich die Vizegeneralsekretärin des Europarats Maud de Boer-Buquicchio für Internetsperren von kinderpornographischen Seiten aus, weist aber gleichzeitig auf die große Bedeutung einer richterlichen Kontrolle hin.

Die Meinungsfreiheit bietet keine Lizenz, das Leben eines Kindes zu zerstören. Einschränkungen müssen andererseits verhältnismäßig sein. […] Ich denke auf jeden Fall, dass eine Form der richterlichen Kontrolle als eine Sicherungsmaßnahme notwendig ist, wenn der Zugang zu Seiten blockiert wird oder Seiten sogar gelöscht werden.

Bislang fehlt im deutschen Recht (vgl. Entwurf zum Gesetz zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen (ZugErschwG)) eine richterliche Kontrolle vor Aufnahme in die Filterliste.

Der Europarat hat sich in den vergangenen Jahren intensiv mit Filtern im Internet befasst. Für eine Beurteilung der Effizienz der einzelnen Systeme in den Mitgliedsstaaten sei es jedoch noch zu früh. Die verschiedenen Blocking-Systeme beruhen auf unterschiedlichen rechtlichen Grundlagen. In manchen Ländern, etwa in Finnland, gebe es ein Gesetz. In anderen, etwa Italien, sei das Blocking per Verordnung eingeführt worden und in einigen Ländern beruhe die Maßnahme lediglich auf freiwilligen Vereinbarungen mit den Service-Providern.

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