Die Bedeutung des Internets als Informations- und Kommunikationsplattform nimmt auch im Hochschulbereich stetig zu. Die Hochschulen richten zunehmend Portale ein, die neben klassischen E-Learning-Elementen auch hochschulorganisatorische Anwendungen und Nutzungsmöglichkeiten bereithalten (sog. Integrierter Online-Campus).
Damit wachsen für die Mitglieder der Hochschule nicht nur die Möglichkeiten, sondern gerade auch die faktische Notwendigkeit, die Internetseiten der Hochschule für ihre Arbeit zu nutzen. Dabei stellt sich die Frage, wie es um die aktive Teilhabe von Mitgliedern der Hochschule bestellt ist, die ihren eigenen Internetauftritt im Rahmen dieser Hochschulplattform gestalten oder zumindest ihre eigene Seite mit dem Internetauftritt der Hochschule verlinken wollen.
Ob sich solche Ansprüche auf Teilhabe bzw. Verlinkung aus einfachgesetzlichen oder gar verfassungsrechtlichen Konstellationen ergeben klärt, jurisAnwZert ITR 16/2009, Anm. 4, Jäger.