Das Bundesverfassungsgericht entscheidet am heutigen Dienstag über die Verfassungsmäßigkeit des Gesetzes über die Vorratsdatenspeicherung, welches am 01. Januar 2008 in Kraft getreten ist und Telekommunikationsunternehmen dazu verpflichtet, sämtliche Verbindungsdaten von Telefongesprächen sechs Monate lang zu speichern. Das Gesetz dient der Umsetzung einer EU-Richtlinie und soll der Terrorabwehr dienen. In einer einstweiligen Anordnung hatten die Karlsruher Richter bereits 2008 das Abrufen der gespeicherten Daten durch staatliche Stellen erschwert, eine Nutzung war seither nur noch im Falle schwerer Straftaten erlaubt. Der Präsident des BVerfG, Hans-Jürgen Papier, hat angekündigt, dass es sich bei der Entscheidung um ein „Grundsatz-Urteil“ handeln werde.