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Street View: Widerspruch durch Tool

Motiviert durch zahlreiche Presseberichte und eine zunehmende Anzahl unterschiedlicher Rechtsgutachten veröffentlicht Google nun Hintergründe zu Street View. Ein kleines Kameramännchen illustriert vereinfacht, wie Google Street View funktioniert. Neu ist, dass Google das geplante Widerspruchsverfahren für Street View Deutschland erläutert:

Jeder Widerspruch erhält zunächst eine Eingangsbestätigung. Sobald die Funktion zur genauen Identifizierung des Widerspruchsobjekts bereit steht, erhalten die Betroffenen eine erneute Nachricht mit einer genauen Erklärung, wie die Funktion benutzt wird.

Die Einlegung des Widerspruchs führt also noch nicht zum gewünschten Erfolg. Vielmehr muss sich auch ein nicht internetaffiner Betroffener mit einem Softwaretool befassen, um seinen Widerspruch abzuschließen. Ob dieses Verfahren den Anforderungen des Bundesdatenschutzgesetzes genügt, wird u.a. im Rahmen des Symposiums „Bürgerrechte nach der digitalen Revolution, Freiheit – Sicherheit – Gleichgültigkeit?“ am 29./30.4.2010 in Passau diskutiert werden.

Hingewiesen sei auch auf den aktuellen Stand der Dinge bei Street View, Poschinger, PNP v. 16.03.2010, „So genau schaut sich Google unser Land an.

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