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BMWi legt Eckpunkte zur Änderung des TKG vor

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat am vergangenen Freitag Eckpunkte zur Änderung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) vorgelegt, die der Umsetzung der Vorgaben des im Dezember 2009 in Kraft getretenen EU-Telekom-Reformpakets in nationales Recht dienen. Die geplante Gesetzesänderung sieht unter anderem eine Ergänzung der Informationspflichten über Infrastruktureinrichtungen vor, die darauf abzielt, ein umfassendes Verzeichnis über deren Art, Verfügbarkeit und geographische Lage zu erstellen und so Kooperationen sowie das sog. Infrastruktur-Sharing zu verbessern. Ferner soll die Nutzung von Frequenzen effizienter und flexibler gestaltet werden. Schließlich zielen die Änderungen auch darauf ab, durch eine Verbesserung des Datenschutzes und der Datensicherheit das Vertrauen der Verbraucher zu stärken. Erweiterte Informationspflichten über Angebote und Preise sollen zu einer erhöhten Transparenz der Dienstleistungen für den Vebraucher führen und Vergleichsmöglichkeiten erleichtern. Datenschutzverletzungen sind von den Unternehmen bei den zuständigen Behörden anzuzeigen.

Quelle: Pressemitteilung des BMWi vom 19.03.2010.

Das Thema Datenschutz steht auch im Mittelpunkt des diesjährigen ReH.Mo-Symposiums, das am 29. und  30. April 2010 stattfindet. Nähere Informationen hierzu finden Sie unter http://www.twitter.com/ReHMo_Passau sowie unter http://www.rehmo.uni-passau.de.

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