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ELENA kommt erneut auf den Prüfstand

Wie die Koalitionsspitzen am gestrigen Dienstag vereinbart haben, wird der Umfang der zentralen Speicherung von Arbeitnehmerdaten im sog. ELENA-Verfahren (Elektronischer Entgeltnachweis) erneut einer Prüfung unterzogen, wobei insbesondere die vom BVerfG in seiner Entscheidung zur Vorratsdatenspeicherung formulierten Vorgaben Berücksichtigung finden sollen.

Die seit Anfang 2010 erfolgende Sammlung von Arbeitnehmerdaten bei der Zentralen Speicherstelle (ZSS) der Deutschen Rentenversicherung in Würzburg stößt insbesondere bei Datenschützern und Gewerkschaften auf harsche Kritik. Noch bis morgen sammeln der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung und der Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs (FoeBuD) daher Unterschriften für eine Massen-Verfassungsbeschwerde gegen ELENA, an der sich mittlerweile mehr als 26.000 Personen beteiligen.

Mit Fragen zum Thema Datenschutz beschäftigt sich auch das diesjährige ReH.Mo-Symposium, das am 29. und 30. April stattfindet.

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