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Neuverhandlung des SWIFT-Abkommens?

Nach Plänen der EU-Kommission über Neuverhandlungen des SWIFT-Abkommens sollen Bankendaten europäischer Bankkunden nunmehr fünf Jahre in den U.S.A. aufbewahrt werden können. Die Bundesregierung hält diesen Zeitraum für unverhältnismäßig lang, gerade auch vor dem Hintergrund des Urteils des BVerfG zur Vorratsdatenspeicherung (vertiefend vgl. Heckmann, jurisPR-ITR 05/2010 Anm. 1).

Das sog. „Swift-Abkommen“ über die Weitergabe europäischer Bankdaten an US-Sicherheitsbehördenwurde wurde am 30.11.2009 von den EU-Innenministern gebilligt, am 11.02.2010 jedoch mit 378 gegen 196 Stimmen vom Europäischen Parlament abgelehnt.

Das Thema Datenschutz steht auch im Zentrum unseres diesjährigen ReH..Mo-Symposiums, das am 29. und 30. April 2010 stattfindet. Mehr Informationen finden Sie unter http://www.twitter.com/ReHMo_Passau sowie unter http://www.rehmo.uni-passau.de.