Wer bei Twitter Hyperlinks auf Internetseiten mit rechtswidrigen Inhalten setzt, muss für diese auch haften. Das LG Frankfurt a.M. hat eine einstweilige Verfügung gegen einen Twitter-Nutzer erlassen, der auf der besagten Mikrobloggingplattform Links zu Webseiten mit Forenbeiträgen gesetzt hatte, die angeblich wahrheitswidrige Behauptungen über ein Unternehmen enthielten. Das Gericht folgte der Ansicht des Prozessvertreters des antragstellenden Unternehmens, wonach sich der Twitter-Nutzer die Inhalte der verlinkten Seiten durch die bewusste Linksetzung zueigen gemacht habe und es hierfür keinen Unterschied mache, ob die Verweisung von einer eigenen Webseite erfolge oder über den Twitter-Account.
Quelle: www.focus.de