Der Bundesbeauftragte für Datenschutz, Peter Schaar, hat in der Zeitung „Sonntag Aktuell“ vor Missbrauch bei der Ortung von Mobiltelefonen gewarnt. Bei der großen Zahl der Nutzer von Ortungssystemen könne nicht ausgeschlossen werden, dass auch Menschen geortet würden, «die weder davon wissen, noch damit einverstanden wären», so Schaar. Diese heimliche Ortung müsse gesetzlich und technisch soweit wie möglich unterbunden werden. Die Vorschrift des § 98 I 1 TKG, derzufolge grundsätzlich eine Einwilligung des Mobiltelefonbesitzers für die Durchführung einer Ortung erforderlich ist, werde von unseriösen Anbietern umgangen. Sollte von einem Dritten fälschlicherweise eine solche Einwilligung abgegeben worden sein, sei es für den Betroffenen kaum möglich, herauszufiinden, ob eine Ortung seines Mobiltelefons stattgefunden hat. Dadurch sei „Missbrauch Tür und Tor geöffnet“. Bedenklich sei, dass die Bundesnetzagentur akzeptiere, dass die Einwilligungserklärungen an die Ortungsdienste gehen, die nicht wüssten, wem das zu ortende Handy wirklich gehört. «Auf diese Weise könnte jemand, der bloß meine Handynummer kennt, unter dem Namen „Micky Maus“ erfahren, wo ich mich aufhalte», sagte Schaar. Besser wäre es, wenn die Einwilligung dem Mobilfunkunternehmen erteilt würde, das über die Kundendaten verfüge und diese zuordnen könne.
Quelle: www.zeit.de