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ELENA vor dem Aus?

Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle (FDP) erklärte gestern in einem Interview mit dem Handelsblatt, dass sein Ministerium einen Stop des ELENA Projektes prüfe. Die drohende Belastung der öffentlichen Kassen verlange nach einer Überprüfung der tatsächlich durch das Projekt entstehenden Kosten und deren Nutzen. Derzeit sei das Ministerium mit einer Bestandsaufnahme befasst. Grundlage der bisherigen Kostenplanung war ein Gutachten des Normenkontrollrates. Dieses sah Kosten in Höhe von 10 Euro pro Arbeitnehmer vor, nach Angaben der Süddeutschen Zeitung ist diese Summe inzwischen auf 80 Euro angestiegen. Die Kosten des Projektes dürfen nicht ausufern, so der Minister. Das Gutachten sah auch Entlastungen die Wirtschaft durch das ELENA Verfahren in Höhe von 81 Millionen Euro vor, diese erscheinen nunmehr zweifelhaft. Allein die Kosten für den Bürger zum Erwerb der notwendigen qualifizierten Signatur sollten 3,30 Euro im Jahr betragen, tatsächlich fallen hierfür ca. 20 Euro an. Auftraggeber des Elena Projekts sind das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie sowie der Spitzenverband der deutschen Krankenkassen.

Auch aus datenschutzrechtlicher Sicht war das Projekt in Kritik geraten. So widerspreche die teilweise vorgenommene Datenerhebung ohne vorherige Zweckbestimmung dem datenschutzrechtlichen Zweckbindungsprinzip (Warga, DuD 2010, 216, 220).

Auch gebe es bis zum Jahr 2012 für die Betroffenen keine Möglichkeit, ihre Daten einzusehen. Dies sei aus datenschutzrechtlicher Sicht unhaltbar. Hieraus könnten sich ernsthafte Konsequenzen, wie etwa die Kürzung von Sozialleistungen aufgrund falscher Angaben des Arbeitgebers, ergeben, ohne dass der Betroffene eine Möglichkeit zur Korrektur hat (Hülsmann, DANA, 14, 15).

Gegen das ELENA Verfahren ist unlängst Verfassungsbeschwerde (Az: 1 BvR 902/10) erhoben worden. Beschwerdeführer ist der FoeBuD (Verein zur Förderung des öffentlichen bewegten und unbewegten Datenverkehrs), der die Verfassungsbeschwerde stellvertretend für und 22000 Betroffene führt. Der Verein führt gegen ELENA an, dass weder der beabsichtigte Bürokratie Abbau noch die angestrebten Einsparungen erreicht würden, vielmehr seien kleinere Betriebe mit der Durchführung des ELENA Verfahrens überfordert. Den möglichen Einsparungen stünden erhöhte Kosten durch gefährliche Datenpannen bei dem Umgang mit den sensiblen Arbeitnehmerdaten gegenüber. Auch würden die Daten gespeichert gleich ob diese benötigt werden oder nicht, dies stelle eine Vorratsdatenspeicherung dar und widerspreche dem aus dem BDSG resultierenden Grundsatz der Datensparsamkeit. Auf verfassungsrechtlicher Ebene verstoße das dem ELENA Verfahren zu Grunde liegende Gesetz gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung, Art. 2 Abs. 1 i.V.m. 1 Abs. 1 GG, und die Religionsfreiheit, Art. 4 Abs. 1 GG. Insbesondere sei das Verfahren nicht vereinbar mit den vom Bundesverfassungsgericht aufgestellten Grundsätzen zur Vorratsdatenspeicherung, so diene ELENA nicht dem Schutz überragend wichtiger Rechtsgüter, dies sei aber Voraussetzung für eine Datenspeicherung auf Vorrat.

Im Falle einer tatsächlichen endgültigen Aussetzung des ELENA Verfahrens wäre die Verfassungsbeschwerde des FoeBuD hinfällig; diese wäre dann wegen Entfallens des Rechtsschutzinteresses unzulässig geworden.

Quellen:

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/elena-bruederle-stoppt-speicherung-von-mitarbeiterdaten;2612903

http://newsticker.sueddeutsche.de/list/id/1010212

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Moratorium-fuer-elektronischen-Einkommensnachweis-ELENA-1032969.html.