Die EU hat vor Kurzem das europäische E-Jusitz-Portal (https://e-justice.europa.eu/home.do?lang=de&action=home) – ein Portal für den Zugang zum Recht in der gesamten Europäischen Union – eröffnet.
Die Website soll Bürgern, Unternehmen, Anwälten und Richtern bei Rechtsfragen, die einen Bezug zum Recht anderer EU-Mitgliedstaaten haben, helfen, eine bessere Kenntnis der verschiedenen Rechtssysteme vermitteln und auf diese Weise zum Entstehen eines einheitlichen Rechtsraums beitragen. Mit über 12 000 Seiten Inhalt hält die erste Version des Portals Informationen und Links über das Recht und die Rechtspraxis in allen Mitgliedstaaten bereit – beispielsweise zur Prozesskostenhilfe, zur Juristenfortbildung, zu Videokonferenzdiensten, Rechtsdatenbanken, elektronischen Insolvenzregistern und Grundbüchern.
Sprachbarrieren, an denen solche Informationen oft scheitern, werden mit einem Informationsangebot in allen Amtssprachen der EU überwunden. Die Webseiten stehen in 22 Amtssprachen der EU zur Verfügung. Links leiten die Nutzer zu landesbezogenen Informationen der Mitgliedstaaten weiter. Die Kommission, die das Portal verwaltet, arbeitet eng mit den Mitgliedstaaten zusammen, um es weiter auszubauen und neue Anwendungsmöglichkeiten zu entwickeln.
In den kommenden Jahren wird das Portal um neue Informationen, Instrumente und Funktionen ergänzt werden. Anfang 2011 sollen Informationen über die Rechte von Opfern und Beklagten in allen EU-Mitgliedstaaten eingestellt werden, darunter auch Informationen über den Umgang mit Verkehrsdelikten in den einzelnen Ländern. Diese Informationen werden Juristen und Bürgern gleichermaßen als Referenz dienen.
Quelle: www.njw.de