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Für De-Mail-Gesetz hagelt es Kritik

Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und der Deutsche Notarverein (DNotV) äußerten sich kritisch hinsichtlich des geplanten De-Mail-Gesetzes. Beide Organisationen wiesen auf zahlreiche rechtliche wie praktische Probleme, Auslassungen und Fehler des geplanten Gesetzes hin. Das Gesetz bringe nicht nur keinen Mehrwert für den Verbraucher, sondern berge auch zahlreiche Gefahren. So könnten mit De-Mail etwa Rechnungen, Mahnungen, behördliche Schreiben und Bescheide zugestellt werden, ohne dass der Bürger hiervon konkret Kenntnis erlange. Damit werde der Rechtsschutz gegen die Wirtschaft und die Verwaltung beschnitten. Nach Ansicht beider Organisationen bestehe die Gefahr, dass beispielsweise aus Versehen ein Bußgeldbescheid, eine Abrissverfügung oder ein Gerichtsurteil übersehen wird. Dies könne dazu führen, dass Rechtsmittel dann nicht mehr möglich sind. Dem Bürger könnten so wichtige Nachrichten von Unternehmen und Behörden zugestellt werden, ohne dass er diese ausreichend von anderen E-Mails unterscheiden kann.

Zudem sei nach dem Entwurf die Identitätsfeststellung unklar und unsicher. Jeder Nutzer muss sich nach derzeitigem Stand lediglich einmal entsprechend den Anforderungen des Gesetzes anmelden, um die individualisierte E-Mail-Adresse dauerhaft nutzen zu können. Nachträgliche Änderungen wie z. B. durch Umzug, Heirat, aber auch durch Personalwechsel in Unternehmen haben keinerlei Einfluss auf die Nutzung der einmal gehaltenen Adresse. Dem Missbrauch werde damit Tür und Tor geöffnet. Anders als beim Telefonbuch habe der Bürger schließlich auch keinen eindeutigen Anspruch darauf, dass seine persönlichen Daten geheim bleiben und nicht in E-Mail-Verzeichnisse eingetragen werden, ohne dass er Nachteile zu befürchten hat. Auf elektronische E-Mail-Adressbücher habe die Werbeindustrie jedoch nur gewartet. Im Gesetz fehle schließlich auch ein Passus, nach dem weder eine staatliche Behörde noch ein Unternehmen mit Monopolcharakter noch der Arbeitgeber eines Bürgers diesen zwingen kann, sich ein De-Mail-Konto zu besorgen.

Quelle: www.njw.de

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