Zudem sei nach dem Entwurf die Identitätsfeststellung unklar und unsicher. Jeder Nutzer muss sich nach derzeitigem Stand lediglich einmal entsprechend den Anforderungen des Gesetzes anmelden, um die individualisierte E-Mail-Adresse dauerhaft nutzen zu können. Nachträgliche Änderungen wie z. B. durch Umzug, Heirat, aber auch durch Personalwechsel in Unternehmen haben keinerlei Einfluss auf die Nutzung der einmal gehaltenen Adresse. Dem Missbrauch werde damit Tür und Tor geöffnet. Anders als beim Telefonbuch habe der Bürger schließlich auch keinen eindeutigen Anspruch darauf, dass seine persönlichen Daten geheim bleiben und nicht in E-Mail-Verzeichnisse eingetragen werden, ohne dass er Nachteile zu befürchten hat. Auf elektronische E-Mail-Adressbücher habe die Werbeindustrie jedoch nur gewartet. Im Gesetz fehle schließlich auch ein Passus, nach dem weder eine staatliche Behörde noch ein Unternehmen mit Monopolcharakter noch der Arbeitgeber eines Bürgers diesen zwingen kann, sich ein De-Mail-Konto zu besorgen.
Quelle: www.njw.de