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Datenschutz-Sommerakademie in Kiel: Grundrechtsschutz in der digitalen Welt

Unter dem Titel „Codex Digitalis“ fand am gestrigen Montag in Kiel idie diesjährige Sommerakademie der Datenschutzakademie Schleswig-Holstein bzw. des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz (ULD) statt. Im Mittelpunkt der Tagung stand die Frage,  wie der Grundrechtsschutz in der modernen digitalisierten Welt gesichert werden kann. Als Redner zu Gast waren unter anderem der Leiter des ULD, Thilo Weichert, Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit und Dr. Max Stadler, Parlamentarischer Staatssekretär im BMJ.

Ersterer erklärte es zur Herausforderung, die allgemeine Menschenrechtserklärung aus dem Jahr 1948 um eine digitale universelle Grundrechtsordnung zu ergänzen. Parallel zur Auseinandersetzung mit informationellen Schurkenstaaten müsse eine konsistente Grundrechtsschutzregulierung des Internets auf europäischer und nationaler Ebene erfolgen. Globalen Unternehmen wie Google und Facebook müssten demokratisch legitimierte Grenzen gesetzt werden. Der globale Wertekonflikt, der mit einem einheitlichen Netz zwangsläufig sei, müsse endlich von der Politik und der öffentlichen Debatte aufgegriffen werden.

Peter Schaar stellte die Forderungen der Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder für ein modernes Datenschutzrecht vor – ein völlig überarbeitetes Datenschutzrecht, das möglichst technikneutral und zukunftsoffen konkrete Schutzziele und Grundsätze definiert, die Betroffenenrechte stärkt und sowohl die Selbstregulierung wie auch die staatliche Kontrolle verbessert. Das Datenschutzrecht müsse endlich internetfähig gemacht werden und die Prinzipien des Datenschutzes „by Design“ und „by Default“ mit einem Schutz vor Profilbildung normieren.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz Dr. Max Stadler nahm eine aktuelle Bestandsaufnahme des Datenschutzes vor und präsentierte die vorrangigen politischen Ziele der Bundesregierung. Er skizzierte die aktuellen Planungen zum Schutz der Beschäftigten am Arbeitplatz vor übermäßiger Bespitzelung und Überwachung. Sicherheit und Korruptionsbekämpfung blieben aber wichtig und seien im Interesse aller. Nach der Integration des Beschäftigtendatenschutzes in das Bundesdatenschutzgesetz solle die Vereinbarung des Koalitionsvertrages zur Einrichtung einer Stiftung Datenschutz mit drei Aufgaben umgesetzt werden: Sensibilisierung, insbesondere der Jugendlichen, Einführung von Vergleichen à la „Warentest“ und die Etablierung von präventiv wirkenden Gütesiegeln. Außerdem müsse eine umfassende Regulierung der personenbezogenen Geodatenverarbeitung im World Wide Web angegangen werden.

Quelle: www.s-o-z.de

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