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Zur Strafbarkeit des sog. „Skimmings“

2009 wurden laut dem Bundeskriminalamt allein in Deutschland „weit über 100.000 Menschen“ Opfer sog. Skimming-Attacken, wobei der Schaden schätzungsweise 40 Millionen Euro betrug. Von Januar bis April 2010 wurden bereits mehr Fälle dieser „betrügerischen Geldautomatenkriminalität“ registriert als im gesamten Jahr 2009. Für das Jahr 2011 ist ein weiterer signifikanter Anstieg zu befürchten.

Skimming ist das „Abschöpfen“ von Daten aus einer Bank- oder Kreditkarte durch Auslesen des Inhalts des auf der Karte enthaltenen Magnetstreifens, um die Informationen anschließend auf einen Kartenrohling (sog. „White-Plastics“) zu übertragen und diesen in der Folge gemeinsam mit der ebenfalls ausspionierten – sei es unter Zuhilfenahme einer Kamera oder des Einsatzes einer Tastenfeld-Attrappe – persönlichen Identifikationsnummer (PIN) für Geldabhebungen im Ausland zu missbrauchen. Namengebend für diese relativ neue Form des „Zahlungskartenbetrugs“ sind die dabei zum Einsatz kommenden Kartenlesegeräte, die sog. Skimmer. Die Geldabhebungen erfolgen dabei stets im Ausland, da EC-Karten deutscher Ausgabestellen mit einem besonderen Schutzmechanismus, dem sog. moduliert maschinenfähigen Merkmal ausgestattet sind, das Abhebungen unter Zuhilfenahme billiger Datenträger unmöglich macht.

Seit 01.01.2011 müssen alle europäischen EC- und Kreditkarten mit der sog. EMV-Chip-Technologie ausgestattet werden und sollen dadurch für mehr Sicherheit sorgen. Weil eine Umsetzung des EMV-Standards in diversen außereuropäischen Staaten nicht geplant ist, wird sich aber auch auf neu ausgegebenen Karten wieder ein Magnetstreifen befinden, um die internationale Einsatzfähigkeit dieser zu sichern. Die auf dem Magnetstreifen gespeicherten Daten können zwar nach wie vor kopiert werden, an den neuen EMV-kompatiblen Geldautomaten werden jedoch nur die EMV-Chips ausgelesen. Ist also auf einer Karte kein Chip enthalten, so wird sie von dem Terminal als Fälschung entlarvt. Ein Abheben mittels Kartendubletten ist innerhalb Europas somit nicht mehr möglich. Zu einem Versiegen der Skimming-Kriminalität wird dies jedoch nicht führen; vielmehr wird sich diese wohl lediglich ins benachbarte außereuropäische Ausland, in dem mangels Einsatzes EMV-kompatibler Geldautomaten weiterhin Abhebungen mit Kartendubletten vorgenommen werden können, verlagern.

Die Autoren Alexander Seidl, wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehstuhl für Öffentliches Recht, Sicherheitsrecht und Internetrecht (Professor Dr. Dirk Heckmann) und Katharina Fuchs, wissenschaftliche Mitarbeiterin am Lehrstuhl für Öffentliches Recht, Informationstechnologierecht und Rechtsinformatik (Professor Dr. Gerrit Hornung) an der Universität Passau beleuchten in ihrem Aufsatz (HRRS 2011, 265 ff.) kurz die technischen Grundlagen des Skimmings und die Strukturen der international agierenden Banden, um im Schwerpunkt des Beitrags eine strafrechtliche Würdigung der Skimming-Kriminalität vorzunehmen. Die Vorgehensweise der Täter wird dabei in verschiedene Tatstadien unterteilt und jeweils umfassend rechtlich beleuchtet. Daneben werden Maßnahmen zur Vermeidung von Skimming-Attacken vorgestellt und auf die Problematik der Anwendung des deutschen Strafrechts eingegangen. Der Beitrag vermittelt Grundwissen zum Skimming und seiner strafrechtlichen Bewertung, insbesondere für Entscheidungsträger der Polizei-, Strafverfolgungs- und Justizbehörden, aber auch für Bankangestellte und Journalisten.