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Eine 15mal höhere Rechnung muss Internetanbieter stutzig machen

Im Rechtsstreit eines Internetproviders mit einem Kunden konnte der Kunde eine Neuverhandlung seines Falles bewirken.

Der Kläger zahlte einen Pauschalbeitrag von 19,70 € für 40 Stunden Internet pro Monat. Darüberhinausgehende Zeit, die im Internet verbracht wurde, wurde zeitabhängig abgerechnet. Für den 17.12.2009 erhielt der Kläger eine Rechnung von 290,94 €. Die Kosten von Januar bis Juli waren sogar weitaus höher. Der Betrag wurde per Lastschriftverfahren vom Konto des Klägers abgebucht. Dieser bemerkte diese hohen Summen erst im Juli 2010 und beanstandete diese am 05.07.2010.

Der Kläger verlangte die Rückzahlung der hohen Kostenbeiträge. Der BGH befand die Revision als teilweise begründet und wies die Sache unter teilweiser Aufhebung an das Berufungsgericht zurück, welches einen Schadensersatzanspruch auf Rückzahlung der Kosten an den Kläger abgelehnt hatte. Es befand ebenso das eine etwaige Nebenpflicht zur Vorwarnung des Kunden wegen des erhöhten Entgelts nur bestünden, wenn sich solche aus dem Vertrag ergeben. Dies war jedoch nicht der Fall.

Der BGH befand jedoch, dass sich ein Rückzahlungsanspruch gestützt auf § 812 Abs. 1 Satz 1, 1. Alt. oder § 280 Abs. 1 Satz 1 i.V.m. § 241 Abs. 2 BGB für Januar 2010 nicht ausschließen lasse. Für einen Teil befand der BGH bestehe dieser Anspruch zumindest, insoweit müsse der Kläger jeodch nachweisen, dass die Nutzung seines Anschlusses ihm nicht zurechenbar ist. Dennoch wäre er gem. §45i Abs. 3 S.1 und Abs.4 TKG zur Zahlung verpflichtet sofern die Ursache für die Nutzung in seiner technischen Sphäre liegt.

Ebenso könnten laut BGH Nebenpflichten, wie das Hinweisen auf eine Dauernutzung bzw. eine Explosion der Kosten und einer damit verbundenen Schadensbegrenzung bestehen, insbesondere solle dies gelten, da der Internetprovider bezüglich der Nutzungsdauer und Kenntnisse über die Kosten klar im Vorteil ist. Schon in einem Urteil vom 15.März.2012 entschieden, dass der Internetanbieter verpflichtet sei den Kunden auf besonders hohe Kosten hinzuweisen. Die Rechnung im Dezember 2009 mit 290,94€ war 15mal höher als der monatliche Festbetrag und hätte den Internetanbieter stutzig machen können und dazuführen sollen, dass er den Kunden auf diese Unregelmäßigkeiten hinweist.