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Keine Zukunft für die Telekom-Pläne, das Surftempo zu drosseln. Vertragsklauseln, die eine Drosselung des Surftempos vorsehen, sind unzulässig.

Die Deutsche Telekom-AG beabsichtigt, das Surftempo herunter zu setzen, wenn ein „Internet-Flatrate-Kunde“ ein maximales Datenvolumen (beispielsweise 75 GB im Monat) erreicht hat. Das LG Köln (Urteil vom 30.10.2013 – 26 O 211/13) erklärte dieses Vorhaben aus Gründen des Verbraucherschutzes für unzulässig und stimmte damit der Verbraucherzentrale NRW zu. Das Urteil bezieht sich sowohl auf die ursprünglich angekündigte Drosselung auf 384 Kilobit pro Sekunde als auch auf diejenige auf 2 Megabit pro Sekunde.

Der Schutz des Verbrauchers gründet u.a. auf dem allgemeinen Verständnis des Begriffes „Flatrate“. Darunter lässt sich im Rechtsverkehr die Vorstellung verbinden, dass der Verbraucher für einen vertraglich vereinbarten Preis eine bestimmte Surfgeschwindigkeit „erhält“, ohne dass diese im Laufe des Monats eingeschränkt wird.  Außerdem wäre das Verhältnis zwischen Leistung und Gegenleistung durch eine Drosselung enorm gestört, da bei VDSL-Verträgen, die eine besonders hohe Übertragungsgeschwindigkeit aufweisen, weniger als 10% des ursprünglich vereinbarten Mindesttempos zur Verfügung stehen würde. So heißt es im Urteil: „In Zeiten mit stetig steigendem Bedarf an einem schnellen und kontinuierlich leistungsfähigen Internet insbesondere im Hinblick auf das Streaming von Fernsehen und Filmen betreffe auch eine Drosselung auf 2 Mbit/s ein breites Publikum und nicht nur sogenannte Power User.“

Das Urteil der Kölner Richter stößt bei der Telekom auf Unverständnis. Das Unternehmen kündigt eine Berufung an.  Wird die Entscheidung rechtskräftig, müsste das Unternehmen die Passagen aus den betroffenen Flatrate-Verträgen entfernen.

http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/netzwirtschaft/gerichtsurteil-zu-flatrates-telekom-darf-internetgeschwindigkeit-nicht-drosseln-12640668.html

http://www.rechtsindex.de/internetrecht/3811-urteil-dsl-geschwindigkeit-keine-drosselung-des-surftempos-bei-internet-flatrates

http://beck-aktuell.beck.de/news/lg-k-ln-verbietet-telekom-tempodrosselung-im-internet