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Aktueller Stand: DigitalPakt Schule

Der Weg des DigitalPakt Schule wurde geebnet

Der Bundesrat ebnet, mit einem einstimmigen Ergebnis, den Weg zum DigitalPakt Schule.

Am 15.03.2019 gab der Bundesrat die Zustimmung zur notwendigen Grundgesetzänderung des Art. 104c GG.

Der vereinbarte Wortlaut des Art. 104c GG lautet wie folgt: „Der Bund kann den Ländern zur Sicherstellung der Qualität und der Leistungsfähigkeit des Bildungswesens Finanzhilfen für gesamtstaatlich bedeutsame Investitionen sowie mit diesen verbundene besondere unmittelbare Kosten der Länder und Gemeinden (Gemeindeverbände) im Bereich der kommunalen Bildungsinfrastruktur gewähren. Artikel 104b Absatz 2 Satz 1 bis 5 und Absatz 3 gilt entsprechend“

Bereits im Rahmen der Sitzung vom 29.11.2018 beschloss der Bundestag mit einer Zweidrittel-Mehrheit die Grundgesetzänderung.

Daraufhin riefen in der Sitzung des Bundesrates am 14.12.2018 die Bundesländer den Vermittlungsausschuss an. Dieser hatte am 20.02.2019 dem Bundestag und dem Bundesrat einen Einigungsvorschlag vorgelegt, welchem der Bundestag mit der notwendigen Zweidrittel-Mehrheit zugestimmt hat.

Nun hat der Bundesrat seine notwendige Zustimmung erteilt und der Grundgesetzänderung steht nichts mehr im Wege.

DigitalPakt Schule – eine Modernisierungsmaßnahme

Der DigitalPakt Schule soll zu einer Modernisierung des Schulwesens im Hinblick auf die Digitalisierung beitragen. Der Bund soll hierbei sowohl die Länder als auch die Gemeinden bei der Investition in die digitale Bildungsstruktur unterstützen.

Bisher gab es lediglich Finanzhilfen des Bundes für finanzschwache Kommunen. Um diese aber allen Kommunen zusprechen zu können, bedarf es der am 15.03.2019 beschlossenen Grundgesetzänderung.

Für den DigitalPakt wird allerdings Zeit und Geld benötigt. Geplant ist, dass der Bund in einem Zeitraum von fünf Jahren fünf Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Dies bedeutet, dass jede der rund 40.000 Schulen in Deutschland im Schnitt 137.000€ bekommt, verteilt auf die ca. 11 Millionen Schüler bedeutet dies, dass pro Schüler 500€ zugesprochen werden können.

Ziele des DigitalPakts Schule

Durch einen stetigen Wandel und eine fortschreitende Digitalisierung im Arbeitsalltag soll dieser Wandel nun auch in den Schulen und im Bildungssystem Einzug halten.

Viele Menschen benutzen die digitalen Angebote, ohne sich näher damit auseinanderzusetzen und ohne die Komplexität dahinter zu begreifen.

Ziel ist es also, den digitalen Wandel voranzutreiben.

Die Schulen müssen daher auf schnelles Internet zurückgreifen können und sollten auch über die notwendigen technischen Mittel hierfür verfügen können. Dazu zählen z.B. Geräte wie interaktive Whiteboards, PCs etc.

So soll u.a. die Zukunfts- und Innovationsfähigkeit Deutschlands im internationalen Wettbewerb gesichert werden.

Whiteboards und schnelles Internet allein gewährleisten aber noch keine gute Bildung. Dies gilt aber in gleichem Maße für die herkömmlichen Medien, wie z.B. Schulbücher, Übungshefte und die bisher altbekannte Kreidetafel. Daher gilt auch weiterhin, dass ein verantwortungsbewusster und pädagogisch wertvoller Umgang mit den Medien gepflegt werden muss.

Im Hinblick auf die soziale und kulturelle Vielfalt der Schüler ist es wichtig, dass Schulen die Bildung individueller an jeden Schüler anpassen können.

Lehrern könnte es durch den DigitalPakt Schule ermöglicht werden, Lernfortschritte festzuhalten und so gezielt Lernmaterialien und Lernbausteine vorbereiten zu können.

Ein weiterer Vorteil von digitalen Medien ist es, dass sie die Möglichkeit bieten, die schulischen und außerschulischen Aufgaben der Schüler besser zu verbinden, so können Lerndefizite adäquat ausgeglichen werden.

Vor allem aber bietet der DigitalPakt Schule den Schülern die Möglichkeit moderner, flexibler und praxisorientierter zu lernen. Dies könnte die Motivation der Schüler steigern und zu mehr Leistungsbereitschaft führen.

Start des DigitalPakt Schule

Wann jedoch der DigitalPakt Schule starten wird bleibt abzuwarten. Experten rechnen damit, dass der Beginn des DigitalPakts Schule nicht vor 2020 stattfinden wird.

Die Entscheidung, an welchen öffentlichen Stellen die Gelder beantragt werden können, trifft jedes Bundesland für sich. Antragsteller können die Schulträger, zumeist Gemeinden oder Städte, sein. Bei Privatschulen ist der jeweilige Träger meist eine Religionsgemeinschaft oder ein Verein. Die Schulen selbst sind nicht antragsberechtigt. Die Frage, ab wann Anträge gestellt werden können, bleibt weiter offen.

Die Schulen könnten und sollten aber bereits jetzt eine technisch-pädagogische Konzeption ausarbeiten, denn nur durch gut ausgearbeitete, pädagogisch wertvolle Konzepte können Schulen, Lehrer, Schüler und in letzter Instanz ganz Deutschland von dem DigitalPakt Schule profitieren. Details hierfür legen ebenso die Länder fest.

Quellen:

https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zum-digitalpakt-schule-6496.html

Süddeutsche Zeitung vom 23.11.2018

Landshuter Zeitung vom 21.02.2019

https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/digital-made-in-de/digitalpakt-schule-1546598

https://www.tagesschau.de/inland/digitalpakt-bundesrat-101.html

https://www.sueddeutsche.de/bildung/digitalpakt-bundesrat-1.4369369

 

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