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Upload-Filter – Neue Urheberrechtsreform auf Kosten des freien Internets?

Seit Monaten ziehen sich die Diskussionen und Verhandlungen zwischen Kommission, Ministerrat und dem Europäischen Parlament um die geplante EU-Urheberrechtsreform. Aber worüber wird eigentlich diskutiert und warum gibt es so viel Kritik?

Hintergrund

Die letzte große Urheberrechtsreform stammt aus dem Jahr 2001, einer Zeit zu der es weder Facebook, Twitter oder YouTube gab. Nun soll das Urheberrecht an das digitale Zeitalter angepasst werden und Urheberrechte im Internet stärker geschützt werden.

Die wesentlichen Streitpunkte eines Entwurfes zur neuen Urheberrechtsrichtlinie sind Artikel 11, welcher das Leistungsschutzrecht für Verlage betrifft sowie Artikel 13. Dieser sieht vor, dass urheberrechtlich geschützte Werke nicht auf einer Onlineplattform erscheinen dürfen, wenn deren Betreiber keine Lizenz für diese Beiträge besitzt.

Nach der bisherigen Rechtslage haften Plattformbetreiber nur, wenn sie auf eine Urheberrechtsverletzung aufmerksam gemacht wurden und nicht mit einer Entfernung der betroffenen Inhalte reagieren (notice-and-take-down-Verfahren). Künftig soll die Verantwortung die Rechte einzuhalten, nicht mehr bei den Nutzern liegen, die die Beiträge teilen, sondern Plattformbetreiber müssten nach dem Reformtext „alle Anstrengungen unternehmen“, um zu gewährleisten, dass bestimmte Werke online nicht verfügbar sind.

Zuletzt hatte das Europaparlament im Juli 2018 gegen die aktuelle Fassung des Entwurfes gestimmt und die Verhandlungen zunächst stillgelegt. Nun konnte auf Grundlage eines Kompromisses zwischen Deutschland und Frankreich doch noch eine Einigung erzielt werden. Der Vorschlag sieht eine Ausnahme von Artikel 13 für solche Unternehmen vor, die (1) seit weniger als drei Jahren auf dem Markt sind, (2) einen Jahresumsatz von weniger als 10 Millionen Euro und (3) unter fünf Millionen Nutzer im Monat haben.

Folgen der geplanten Reform

Auch mit dem Kompromissvorschlag träfe die Reform nicht nur große Plattformen wie z.B. YouTube, sondern auch all die Webseiten und Foren, die bereits länger als drei Jahre bestehen und die durch ihre Inhalte einen Meinungs- und Informationsaustausch fördern.

An der rechtlichen Änderung knüpft die Frage an, wie Provider Urheberrechtsverletzungen ihrer Nutzer verhindern können, um nicht haften zu müssen.

Hierfür bestehen diverse Möglichkeiten: Plattformbetreiber könnten beispielsweise von jedem Urheber die Lizenz einholen. Erst wenn sie beweisen können, dass sie hierfür alle Anstrengungen unternommen haben, sollen sie nicht haften. Dies ist aber wiederum mit großem Aufwand und enormen Kosten verbunden, die insbesondere für kleine Unternehmen undenkbar sind.

Die verbleibende Lösung ist ein Upload-Filter – eine Software, die Beiträge automatisch auf mögliche Urheberrechtsverletzungen hin prüft und gegebenenfalls verhindert, dass nicht lizenzierte Inhalte hochgeladen werden. Aber auch dieses Vorgehen stößt dahingehend auf Bedenken, dass sich nicht alle kleineren Plattformen ein solches Filtersystem leisten können.

Ein weiteres Problem ist die Fehleranfälligkeit von Software. Inhalte, die eigentlich nicht rechtsverletzend und legal sind, könnten fälschlicherweise blockiert werden. Im Extremfall würde ein solches Vorgehen zu einer Zensur führen.

Die Anwendung eines Upload-Filters könnte also aus den dargestellten Gründen eine Einschränkung der Meinungsfreiheit und eine Bedrohung des freien Internets bedeuten.

Nachdem die Mitgliedstaaten den neuen Entwurf mehrheitlich billigten, bleibt abzuwarten, ob auch das EU-Parlament noch vor der Europawahl im Mai zustimmt. Dann hätten die EU-Länder zwei Jahre Zeit, um die Vorschriften in nationales Recht umzuwandeln.

 

Quellen

https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/urheberrecht-reform-einigung-kompriss-eu-staaten-leistungsschutzrecht-upload-filter/ (zuletzt abgerufen: 26.02.2019)

https://www.zeit.de/digital/internet/2019-02/eu-urheberrecht-leistungsschutzrecht-uploadfilter-europaeisches-parlament/seite-2 (zuletzt abgerufen: 26.02.2019)

https://www.heise.de/newsticker/meldung/Upload-Filter-und-Leistungsschutzrecht-EU-Gremien-einigen-sich-auf-Copyright-Reform-4308720.html?seite=2 (zuletzt abgerufen: 26.02.2019)

http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/upload-filter-und-leistungsschutzrecht-ministerrat-einig-bei-urheberrechtsreform-a-1254244.html (zuletzt abgerufen: 26.02.2019)

https://www.wbs-law.de/urheberrecht/geplante-urheberrechtsreform-zerstoert-artikel-13-wirklich-youtube-78689/  (zuletzt abgerufen: 26.02.2019)

 

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