DatenschutzStaatliche Überwachung

US – Visumantrag: Social-Media-Konten und Email-Adressen sind jetzt erforderlich

Die bereits im März 2018 bekanntgegebenen neuen Visa-Anforderungen werden jetzt seit Anfang des Monats in die Tat umgesetzt.

Wer nun ein Visum für die Vereinigten Staaten beantragt, hat die Benutzernamen seiner Sozialen Netzwerke, seine Telefonnummern sowie Email-Adressen anzugeben.
Die neuen Regelungen sollen in erster Linie für mehr nationale Sicherheit sorgen – stoßen allerdings auf viel Kritik von außerhalb.

Das Ausmaß des Abfrageprozesses

Bereits seit 2016 wurden in Visa-Anträgen vergleichbare Daten erhoben. Allerdings war deren Angabe bis dato freiwillig und diente laut dem Ministerium sowohl der schnelleren Identifikation als auch der schnelleren Antragsgenehmigung von Personen aus verdächtigen Gebieten.

Ab jetzt ist dies jedoch verpflichtend. Bei der Einreise in die USA hat nun beinahe jeder Reisende seine Social-Media-Konten, Telefonnummern und Email-Adressen anzugeben. Erweiternd soll diese Auflistung die gesamten vergangenen fünf Jahre erfassen. Außerdem gelten die Bestimmungen nicht nur für Visa zur Einwanderung, sondern auch vorrübergehende touristische, Geschäfts- und Bildungsaufenthalte sind betroffen. Nach Schätzungen des State Department sind demnach beinahe 15 Millionen Menschen jährlich umfasst. Wohingegen zuvor bei der freiwilligen Angabe laut Associated Press (AP) ca. 65.000 Personen pro Jahr betroffen waren. Zudem war zeitweise eine zwingende Herausgabe von Passwörtern für Foren wie Facebook, Twitter und Co. angedacht, welche jedoch nicht in die Neuregelung aufgenommen wurde.

Ziele und Vorteile der gestellten Anforderungen

Der maßgebliche Sinn der verpflichtenden Angaben besteht darin, die nationale Sicherheit durch verstärkte Kontrollen bestmöglich zu gewähren. Der Schutz des US-Bürgers sollte daher, laut State Department, bei der Beurteilung von Visa-Anträgen höchste Priorität haben.Es werde stetig an der Verbesserung des Prüfungsprozesses gearbeitet und solche neue Verfahren beschleunigen die Feststellung der Identität des Antragstellers. Des Weiteren versprechen sich die Behörden von den neuen Abfrageprozessen die Möglichkeit illegale Aktivitäten und Verbindungen besser zu erkennen.

Kritikpunkte und mögliche Risiken

Fraglich erscheint zunächst jedoch, inwieweit sich in den sozialen Medien Anhaltspunkte für eine mögliche Sicherheitsbedrohung finden ließen.Welche Bilder liefern hierfür Anhaltspunkte und werden eventuell sogar falsch interpretiert? Wo beginnt die Definition von Terrorismus?

Die neue Datenabfrage erscheint vielen daher zu weitreichend und zu wenig effektiv.

Des Weiteren wird oft ein Eingriff in die Privatsphäre kritisiert, sowie die abschreckende Wirkung auf die freie Meinungsäußerung und die Versammlungsfreiheit.

Europäische Reisende mit ESTA nicht auskunftspflichtig

Beruhigend erscheint allerdings, dass die meisten EU Bürger nicht von den Vorschriften betroffen sind, da sie im Rahmen des ESTA (Visa Waiver Program) visumsfrei einreisen dürfen. Wer also aus Deutschland demnächst in die USA einreisen möchte, ist nicht verpflichtet solche Angaben zu machen, da durch die Nutzung des ESTA Programms (bei einer befristeten Aufenthaltsdauer) auf ein Visum verzichtet werden kann. Doch auch hier sind optional Angaben zu Social-Media Benutzernamen etc. beizufügen. Außerdem sind Staaten wie Polen, Kroatien, Rumänien oder Bulgarien von dem ESTA Programm ausgenommen.

Fazit

Ein jeder fragt sich nun, inwieweit sich die Visa-Anforderungen weiterhin verschärfen werden. Woher nimmt man die Garantie, dass der alleinige Zweck der Datenerhebung in der Visumserstellung liegt und die privaten Inhalte keiner weiteren Nutzung, beispielsweise der Überwachung dienen? Wird die Nutzung von Instagram, Facebook und Co. irgendwann für eine Einreise in die USA notwendig sein? Ob sich der von der US-Regierung versprochene Erfolg bewahrheitet und wie weitere Reaktionen ausfallen werden, bleibt ungewiss.

Quellen

Tillmann Wittenhorst, US – Visumantrag: Social-Media-Konten und Email-Adressen sind jetzt erforderlich, heise online, 02.06.2019,  abrufbar unter: https://www.heise.de/newsticker/meldung/US-Visumantrag-Social-Media-Konten-und-E-Mail-Adressen-sind-jetzt-erforderlich-4436798.html (zuletzt aufgerufen am: 04.06.2019)

Anke Evers, Visa-Bestimmungen: USA verlangen künftig Angaben zu Social-Media-Accounts, 04.06.2019, abrufbar unter:
https://www.e-recht24.de/news/datenschutz/11403-visa-bestimmungen-usa-verlangen-kuenftig-angaben-zu-social-media-accounts.html (zuletzt aufgerufen am: 04.06.2019)

Spiegel-online, Angaben zu Social-Media-Profilen sind jetzt Pflicht, 02.06.2019, abrufbar unter: https://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/visum-fuer-die-usa-social-media-auskuenfte-sind-jetzt-pflichtangaben-a-1270452.html (zuletzt aufgerufen am: 04.06.2019)

SWR Aktuell, USA verlangen bei Visa-Antrag Auskunft über Social-Media-Konten, 03.06.2019, abrufbar unter: https://www.swr.de/swraktuell/USA-Reisende-muessen-Social-Media-Konten-angeben,neue-visaregeln-usa-100.html (zuletzt aufgerufen am: 04.06.2019)

tagesschau.de, US-Visum nur mit Social-Media-Auskunft, 02.06.2019, abrufbar unter: https://www.tagesschau.de/ausland/visum-usa-101.html (zuletzt aufgerufen am: 04.06.2019)

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