AllgemeinDatenschutz

Aktuelle Informationen zum Datenschutz im Kontext der Corona-Pandemie

Durch die Corona-Pandemie wird eine Vielzahl von Fragen datenschutzrechtlicher Art aufgeworfen. Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hat anlässlich dessen eine Webseite[1] eingerichtet, die es Interessierten ermöglicht, sich mithilfe von eigenen Beiträgen des Bundesbeauftragten wie auch mithilfe von Links auf einschlägige Publikationen der Länderbehörden oder anderer mit Datenschutz befasster Institutionen zu informieren.

Corona und Datenschutz – geht das zusammen?

Dass die Pandemie uns – nicht nur aus datenschutzrechtlicher Sicht – vor Herausforderungen stellt, die andernfalls nicht in dem Umfang bzw. nicht so kurzfristig zu meistern gewesen wären, steht außer Frage. Bei zahlreichen Aspekten steht der Datenschutz nun anderen, teils ebenfalls sehr gewichtigen, Interessen gegenüber. Ein Ausgleich ist nicht immer einfach.

Im Rahmen des Online-Unterrichts etwa werden die Bemühungen der Schulen, Lehrkräfte und/oder Eltern häufig ausgebremst, weil die Nutzung von Zoom, Microsoft Teams und anderen „Standard-Programmen“ oft am Thema Datenschutz scheitert – auch, weil große Verunsicherung herrscht, ob ein Programm wie Microsoft 365 nun datenschutzkonform ist oder nicht. In einer Stellungnahme von Anfang Oktober befand die Konferenz der deutschen Datenschutzaufsichtsbehörden den Dienst nun für DSGVO-widrig.[2] Weder sei ersichtlich, welche Daten verarbeitet werden, noch sei die Microsoft-Cloud, die in den Office-Produkten eingesetzt wird, mit den geltenden Regelungen vereinbar. Insbesondere eine Nutzung in der öffentlichen Verwaltung sieht die DSK skeptisch. Schließlich ist seit der Schrems II-Entscheidung des EuGH die Verarbeitung personenbezogener Daten von EU-Bürgern in den USA nicht mehr ohne weiteres zulässig.[3] Dabei ist zu bedenken, dass unter der Bezeichnung „Microsoft 365“ zahlreiche verschiedene Programme und diverse „Pläne“ (für Private, Unternehmen, Bildungseinrichtungen, etc.) angeboten werden, sodass eine einheitliche Bewertung grundsätzlich gar nicht möglich ist.

In Lollar im hessischen Landkreis Gießen wird derweil diskutiert, ob das Kreis-Gesundheitsamt offenlegen soll, in welchen Stadtteilen die Infizierten leben oder wo sie sich infiziert haben könnten. Bürgermeister Dr. Bernd Wieczorek fordert daher, dass in solchen speziellen Fällen der Gesundheitsschutz höher gewichtet werden müsse als der Datenschutz.[4]

Auch der Corona-Warn-App, die sogar vom Chaos Computer Club das Prädikat „vorbildlich“ erhielt[5], wird nun von manchen Seiten ein „zu viel“ des Datenschutzes unterstellt. Teils ist sogar die Rede von einem „fast paranoiden Datenschutz-Gedanken, der den Nutzen der App […] einschränkt“.[6]

Es ist zunehmend schwierig, für spezifische Fragen konkrete Antworten zu finden. Natürlich mag es auf den ersten Blick zurzeit Wichtigeres geben als den Datenschutz; dennoch darf nicht vergessen werden, dass er einen nicht unbedeutenden Aspekt der freiheitlich demokratischen Grundordnung darstellt.

BfDI-Angebot soll Abhilfe schaffen

Das Angebot des BfDI umfasst nicht nur allgemeine Hinweise, sondern stellt auch gezielte Handlungsempfehlungen und weiterführende Informationen für verschiedene Situationen zur Verfügung.

Unter anderem zur Datenverarbeitung im Arbeitsumfeld – Stichwort Homeoffice – und zum Beschäftigtendatenschutz sind zu finden. Auch zu den oben erwähnten Hinweisen der DSK nimmt der Bundesdatenschutzbeauftragte Ulrich Kelber Stellung und betont das Erfordernis der Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen, die Arbeitgeber bzw. Dienstherren ergreifen.[7]

Auch die spätestens jetzt allgegenwärtige Nutzung von Messenger- und Videokonferenzdiensten kommt nicht zu kurz. Mittels eines Fragenkatalogs gibt der BfDI Verantwortlichen eine Entscheidungshilfe an die Hand: Hat der Anbieter einen Sitz in der EU? Stellt das Angebot eine Ende-zu-Ende-Verschlüsselung der Kommunikation sicher? Wo werden die Inhalte der Kommunikation, die Adressbücher und die Metadaten gespeichert? Diese und andere Fragen sollten sich Verantwortliche stellen, bevor sie „blind“ den nächstbesten Dienst auswählen.[8]

Fazit

Recht anschaulich ermöglichen FAQs des Bundesbeauftragten einen ersten Zugriff auf Fragen, die aktuell an die Behörden vermehrt herangetragen werden.[9] Weitere Themenfelder sind unter anderem „Polizeiliche Maßnahmen“, „Wirtschaft“ und „Sonstige Maßnahmen“. Praktisch ist vor allem, dass auf der letztgenannten Seite ein bunter Strauß an zahlreichen Vertiefungsmöglichkeiten übersichtlich gebündelt dargestellt wird und es sich um ein Angebot handelt, das weiterhin ausgebaut und aktualisiert werden soll.

Für Stellen, die sich auf einmal in diesen Zeiten mit datenschutzrechtlichen Anforderungen konfrontiert sehen, oder schlicht Datenschutzinteressierte, die sich hinsichtlich ihrer Rechte und Pflichten informieren möchten, lohnt es sich daher, dort einmal vorbeizuschauen.


[1] BfDI, Datenschutzrechtliche Informationen zur Corona-Krise, letzter Abruf am 29.10.2020.

[2] Vgl. Heidrich, Datenschutzbehörden erklären den Einsatz von Microsoft 365 für rechtswidrig, Heise Online, 23.10.2020, letzter Abruf am 04.11.2020; dort auch zum Folgenden.

[3] Vgl. EuGH, Urt. v. 16.07.2020 – C-311/18; ausführlich dazu Fischer, Schrems siegt – EuGH erklärt Privacy Shield für ungültig, BayWiDI Blog, 24.07.2020, letzter Abruf am 04.11.2020.

[4] Vgl. Wissner, Corona in Lollar: Rätselraten um hohe Zahlen – „In diesem Fall geht Gesundheitsschutz vor Datenschutz“, Gießener Allgemeine, 04.11.2020, letzter Abruf am 05.11.2020.

[5] Vgl. Rzepka, Chaos Computer Club lobt deutsche Corona-App, zdf.de, 16.06.2020, letzter Abruf am 29.10.2020.

[6] Bernau, Der Staat behindert die Corona-App, FAZ.net, 01.08.2020, letzter Abruf am 29.10.2020.

[7] Vgl. BfDI, Arbeitsumfeld, letzter Abruf am 05.11.2020.

[8] Vgl. BfDI, Leitfaden zur Beurteilung von Angeboten, letzter Abruf am 05.11.2020.

[9] Vgl. BfDI, FAQ zu Datenverarbeitungen unter der besonderen Situatin der Corona-Pandemie,

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