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Kfz-Kennzeichen per SMS

In der Schweiz, im Land der Bankgeheimnisse und der Diskretion, ist es problemlos möglich per SMS Kfz Halterdaten von Verkehrsteilnehmern abzufragen. In Genf schickt man das Kfz-Kennzeichen an die „939“ und das automatische Abfrage-System der Zulassungsstelle antwortet umgehend per SMS mit Name, Adresse und die Postleitzahl des jeweiligen Halters. In anderen Kantonen ist das ebenfalls möglich.

In dem Verfahren, dass zur Aufklärung von Fahrerfluchtfällen helfen sollte, sehen die Genfer einen massiven Einschnitt in die Privatssphäre oder auch eine „Einladung für Diebe“, weil auf diese Weise die Anschrift aufgedeckt werden kann. Die Genfer Verwaltung vergleicht das Abfrage-System dagegen mit einem Telefonbuch.

In Deutschland ist die Halterdatenabfrage nicht ohne weiteres möglich. Die Übermittlung der Fahrzeug- und Halterdaten durch die Zulassungsbehörde erfordert, dass der Empfänger darlegt, dass er die Daten zur Geltendmachung, Sicherung oder Vollstreckung oder zur Befriedigung oder Abwehr von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr oder zur Erhebung einer Privatklage wegen im Straßenverkehr begangener Verstöße benötigt, vgl. § 39 Abs. 1 StVG. Die Übermittlung des Namens, der Anschrift und das Kfz-Kennzeichen ist darüber hinaus nur möglich, wenn der Empfänger auch glaubhaft macht, dass der Rechtsschutz ohne die Daten nicht möglich oder nur mit unverhältnismäßigem Aufwand erlangt werden könnte, § 39 Abs. 3 StVG.

Anders als nach der Rechtsansicht der ARD wäre die SMS-Abfrage, soweit die Anforderungen des § 39 StVG eingehalten werden, in Deutschland durchaus denkbar, da die StVG an die Übermittlung kein Formerfordernis stellt. Automatisierte Abfrageverfahren sind bisher nur in § 36 StVG zugunsten der Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden, sowie beliehene Private (Bsp: Toll Collect) geregelt. Wegen der erhöhten Breitenwirkung könnte daher die gesetzliche Regelung eines automatisierten SMS-Abfragesystems an Dritte erforderlich machen, im Hinblick auf das informationelle Selbstbestimmungsrecht des Bürgers.

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