AllgemeinIT-Sicherheit

Vorratsdatenspeicherung: 2200 Ermittlungsverfahren in drei Monaten

Die Vorratsdatenspeicherung ist hoch im Kurs unter Strafverfolgern. Im Zeitraum von Mai bis einschließlich Juni waren es 2200 Ermittlungsverfahren, in denen aufgrund richterlicher Anordnung Rückgriff auf Verbindungsdaten von Telefon- und Internetnutzern genommen wurde. Dies ging aus einer Kleinen Anfrage der FDP-Innenpolitikerin Gisela Piltz hervor.

Tatsächlich und definitiv benutzt wurden die Vorratsdaten dann aber nur in 43 Prozent der Fälle, also in etwa 940 Verfahren. In 29 Prozent der Fälle sei der Rückgriff auf die Daten nicht erforderlich gewesen, bei immerhin einem Viertel der 2186 Verfahren sei dazu keine Angabe möglich. (Quelle: SPIEGEL ONLINE/ AFP)

 

 

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