AllgemeinE-GovernmentIT-Sicherheit

Bürgerportalgesetz – Rechtlicher Regulierungsbedarf?

Der Gesetzesentwurf für Bürgerportale präsentiert ein klares Konzept. Aus der in den vergangenen Jahren gesammelten Erfahrung und dem europäischen Leitfaden im Rahmen der Europäischen Dienstleistungsrichtlinie hat sich eine neue Idee entwickelt, mit der man sich dem Ziel Rechtssicherheit entscheidend nähert.  Zunächst bietet es offensichtlich immense Vorteile für den Bürger, der nun endlich diverse Dateien an die Behörde und sonstige Adressaten im World Wide Web  übermitteln kann, ohne sich dabei unsicher fühlen zu müssen. Durch den umfassend gesicherten Datenverkehr können zukünftig medienbruchfreie Transaktionen erfolgen, die auch der Vereinfachung des Verwaltungsverfahrens zu Gute kommen. Trotzdem bleiben einige Fragen offen. So zum Beispiel jene nach der Vertrauenswürdigkeit und Zuverlässigkeit der Diensteanbieter. Trotz diverser Nachweise und Zeugnisse stellt sich im Endeffekt erst im laufenden Verkehr heraus, ob sie mit den Daten gewissenhaft umgehen. Offen bleibt auch, wie der Qualitätsstandard ausländischer Diensteanbieter gesichert werden kann, wenn innerhalb der Mitgliedsstaaten keine einheitlichen Anforderungen gestellt werden.

Auch was den Nutzer angeht sind nicht alle Rechtsprobleme gelöst: Wie kann es verhindert werden, dass Pseudonym-Adressen nicht zur Identitätsvortäuschung missbraucht werden? Was passiert mit dem Bürgerportal-Account, wenn sein Nutzer verstirbt? Wer haftet wofür? Auch in Sachen Verbraucher- und Datenschutz besteht sicherlich noch Ausarbeitungsbedarf. So ist zum Beispiel fraglich, inwiefern man zur Führung eines Basis-Accounts verpflichtet sein kann, wenn man ausschließlich Interesse an einem Pseudonym-Konto hat. Unsicher ist auch, wie diverse Diensteanbieter, die jeweils einen immensen Datenpool verwalten müssen, den erforderlichen Schutz vor Zugriffen Unbefugter in vollem Umfang bieten können. Trotz des vielversprechenden Entwurfs sind noch einige Hürden zu überwinden, um das eigentliche Ziel der absoluten Rechtssicherheit nachhaltig und vollumfänglich zu verwirklichen. 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*