AllgemeinE-Government

Integration der IT in das Grundgesetz?

Der IT-Sektor boomt. Hiermit gehen diverse rechtliche Grundsatzfragen einher. Eine zentrale Thematik stellt die verfassungsrechtliche Ausgestaltung der staatlichen IT-Zusammenarbeit dar, die langfristig über das Verhältnis der beteiligten aus Wirtschaft und Verwaltung Akteure entscheidet. Die bestehenden Ansätze horizontaler und vertikaler Kooperation zwischen Bund und Ländern können langfristig keine effizienten Gestaltungsinstrumente liefern; die Prozesse sind schwerfällig und langatmig. An dieser Stelle soll die Föderalismuskommission II Abhilfe schaffen: Sie erarbeitet seit dem 15.12.2006 Vorschläge zur Verwaltungsmodernisierung im föderalistischen System, die eine Zusammenarbeit von Bund und Ländern erleichtern soll. Sie dienen als Grundlage einer Verankerung der IT-Zusammenarbeit im Grundgesetz. In diesem Kontext werden die Zusammenfassung von Aufgaben beim Bund, die Errichtung gemeinsamer Einrichtungen sowie eine auf Vereinbarung beruhende Kooperation diskutiert. Diese Ansätze stellen einen Beitrag zu einer heterogenen IT-Landschaft dar, basierend auf einer flexiblen Kommunikation zwischen Bund und Ländern. Inwiefern sich die Ansätze im Einzelnen als praktikabel erweisen, ist fraglich. Ausführlich wird diese Thematik besprochen in Jäger, jurisAnwZertOnline ITR 1/2009, Anm. 4. Die konkreten Beschlüsse der Föderalismuskommission II vom 5.3.2009 sind mittlerweile hier abrufbar.

Vgl. auch Heckmann, „Grundgesetz 2.: Staat und IT in guter Verfassung?“, K & R 2009, 1.

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