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Entwurf des Internetsperrengesetzes – Status quo

Kritiker, allen voran der CCC e.V., befürchten eine Zensur des Internets. Auch aus dem rechtlichen Lage kommt Kritik. So ist Prof. Dr. Hoeren der Ansicht, dass der Gesetzesentwurf gegen die EU-Transparenzrichtlinie (98/48/EG) verstößt. Diese sieht eine Notifizierungspflicht von Mitgliedstaaten bei bestimmten Gesetzesvorhaben vor, die speziell auf die Dienste der Informationsgesellschaft abzielen. Dies sei beim Gesetzesentwurf der Fall. Die Regelungen greifen als nationaler Alleingang in Fragen ein, die gerade im Hinblick auf die Diskussionen im Europäischen Parlament über Sperrungspflichten im Internet von europaweiter Bedeutung seien.  Kommt der Mitgliedstaat der Notifizierungsfrist, die eine drei Monate andauernde Stillhaltepflicht im Gesetzgebungsverfahren zur Folge hat, nicht nach, kann es nach der Rspr. des EuGH zur Unanwendbarkeit der Vorschriften kommen. Bis ist die Bundesregierung dieser Notifizierungspflicht nicht nachgekommen.

Am Mittwoch 27. Mai 2009, 11 Uhr, findet im Bundestagsausschuss für Wirtschaft und Technologie die öffentliche Anhörung zum Entwurf eines Gesetzes zur Bekämpfung der Kinderpornographie in Kommunikationsnetzen (BT-Drs. 16/12850) statt.

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