Allgemein

BGH entscheidet über Lehrerklage (spickmich.de)

Heute enscheidet der BGH über die Zulässigkeit der von Schülern abgegebenen Lehrerzensuren im Internetportal spickmich.de. Eine Lehrerin aus Moers, die in ihrem Unterrichtsfach Deutsch mit der Note 4,3 bewertet wurde, sieht sich durch die öffentlich einsehbare Bewertung ihrer Leistungen in ihrem Persönlichkeitsrecht verletzt. In den Vorinstanzen blieb ihre Klage jedoch erfolglos. Der BGH will nach eigener Aussage eine Grundsatzentscheidung in Sachen Bewertungsportalen fällen. Die Bedeutung der Entscheidung wurde am vergangenen Freitag durch die Ankündigung der AOK unterstrichen, eine Plattform zur Bewertung von Ärzten im Internet einzurichten.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

*